Die Coronavirus-Pandemie zeigt sich als erhebliche Belastung für Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Insolvenzen sollen bis zum April 2021 ausgesetzt bleiben. Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht, so die Bundesregierung. Voraussetzung sei grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28.
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