Kritik von allen Seiten: Kaum ein Tag vergeht, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nicht für das Chaos um „das besondere elektronische Anwaltspostfach“ (kurz beA) von ihren Mitgliedern und Fachexperten kritisiert wird. Vor genau einem Jahr (Dezember 2017) hatte die BRAK das Anwaltspostfach aus Sicherheitsgründen vom Netz genommen und es im Sommer 2018 trotz massiver Kritik wieder
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Aktuelles zu Datenräumen und dataroomX® – #bea
18.3.2018
Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veranstalten in diesem Jahr ihr 13. interdisziplinäres Symposium. Dieses Jahr steht die Veranstaltung unter dem Oberthema: Persönlichkeitsschutz im Zeichen der IT-(Un-)Sicherheit.
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Nachdem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gestern mitgeteilt hat, „das besondere elektronische Anwaltspostfach“ (kurz beA) aus Sicherheitsgründen vorerst offline zu lassen, wird Rechtsanwälten empfohlen virtuelle Datenräume wie z. B. von dataroomX® für ihre sichere Kommunikation zu nutzen.
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Noch gibt es einige juristische Hürden. Die elektronischen Datenräume für Anwälte, die vor allem das Speichern und Versenden rechtssicherer E-Mails ermöglicht, sollten längst in Betrieb sein. Zwei Rechtsanwälte haben eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche die Inbetriebnahme des elektronischen Anwaltspostfaches namens „beA“ verzögert.
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