Deutscher Serverstandort wichtigstes Auswahlkriterium bei Datenräumen

Virtuelle Datenräume sind über das Internet erreichbar. Daher könnte man meinen, dass der Serverstandort ein eher nachrangiges Problem ist. Dem ist allerdings ganz und gar nicht so. Neben der Verlässlichkeit der Infrastruktur, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen ein entscheidender Qualitätsfaktor. Diese richten sich nicht nach dem Sitz des Eigentümers der Daten, sondern nach dem physischen Standort des Rechenzentrums. Hier können Sie beispielsweise Probleme bekommen, die Einhaltung von Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzuweisen, wenn das genutzte Rechenzentrum im Ausland steht.

dataroomX® nutzt ausschließlich Speicherplatz in einem ISO-zertifizierten Rechenzentrum von IONOS mit Standort in Deutschland. Darauf basierend werden mit innovativer Software flexible und hochsichere Datenräume zur Verfügung gestellt.

Datenräume unterliegen nationalen Gesetzene

Es birgt gewisse Gefahren, wenn Sie bestimmten rechtlichen Voraussetzungen unterliegen, jedoch keinen Einfluss auf das Verhalten von Vertragspartnern haben. So gibt es Länder, in denen Anbieter von Speicherplatz aufgrund einer besonderen Gesetzeslage verpflichtet sind, Behörden vereinfachten Zugriff auf gespeicherte Daten zu geben.

Viele Anbieter von Clouddiensten, wie Google und Microsoft, haben ihren Sitz in den USA. Dort gilt der sogenannte CLOUD Act. Das Wort CLOUD ist in diesem Zusammenhang übrigens eine Abkürzung für „Claryfying Lawful Overseas Use of Data“. Gemeint sind damit Regelungen zum Umgang mit Daten im Ausland. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen einerseits zur Herausgabe von Daten, die US-Bürger in der Europäischen Union gespeichert haben. Andererseits müssen sie auch Daten von EU-Bürgern übermitteln, die auf Servern in der USA abgelegt sind. Hierfür benötigen US-Behörden kein Rechtshilfeabkommen mit dem Land des betroffenen EU-Bürgers und müssen auch die dortigen Behörden nicht einbeziehen.

Eine solche Herausgabe ohne Einbindung lokaler Behörden widerspricht allerdings ausdrücklich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die innerhalb der Europäischen Union gilt. Als Verantwortlicher eines Unternehmens haften Sie für die Einhaltung der Bedingungen gemäß der DSGVO.
Es erscheint also fraglich, ob die strengen Bedingungen, die an den Betrieb eines Datenraums geknüpft sind, mit einem ausländischen Serverstandort vereinbar sind.

ISO-Zertifizierung für objektiv nachvollziehbare Maßstäbe

In deutschen Rechenzentren ist es möglich und auch üblich, eine Einschätzung der Sicherheit aufgrund von Zertifizierungen vorzunehmen. Etabliert haben sich die Standards der Internationalen Organisation für Normung, kurz ISO. Die Einhaltung des ISO-Standards ist inzwischen ein Qualitätsmerkmal.

Im Bereich der IT-Sicherheit hat sich das Zertifikat gemäß ISO 27001 zum Quasi-Standard entwickelt. Die entsprechende Norm beschreibt die Einrichtung und Umsetzung eines IT-Sicherheits-Managements. Schwerpunkt sind dabei die sogenannten Schutzziele der Informationssicherheit:

    • Vertraulichkeit von Daten,
    • Integrität der Daten und
    • Verfügbarkeit.

Datenräume von dataroomX® befinden sich in vom TÜV Nord nach ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentren des deutschen Anbieters IONOS, der zum Internetdienstanbieter 1&1 Ionos SE aus Montabaur gehört. Jeder Datenraum von dataroomX® ist garantiert DSGVO-konform eingerichtet.

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Foto: stock.adobe.com

Darum Datenraum dataroomX®:

  • Deutscher Datenraum-Anbieter
  • Deutscher Serverstandort
  • Hochsichere Datenräume
  • ISO-zertifiziertes Rechenzentrum
  • DSGVO-konform
  • BGH-konform
  • Alle Preise Flattarife
  • Zahlung per Rechnung
  • Sofort nutzbar
  • Kunden-Testsieger
  • Notarielle Versiegelung
  • Monatlich kündbar
  • Einfache Bedienung
  • Berufs-/Betriebshaftpflicht
  • Mehrfach international ausgezeichnet:
    – Beste virtuelle Datenraum-Software 2025
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    – Bester virtueller Datenraum-Anbieter 2023
    – Bester Anbieter von Geheimhaltungslösungen 2023

Kontakt:

info@dataroomx.de
+49 651/84031-100
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Preise:

  • Datenräume ab 190 € monatl.
  • Notar-Versiegelung: ab 320 €

 
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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

Schwerpunktthemen:
M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität