Wissen für Existenzgründer: Raus mit diesen Daten aus Datenräumen

Existenzgründer bzw. Startup-Unternehmen sind mit der folgenden Thematik bestens vertraut: Potenzielle Investoren haben ein großes Interesse daran, jedes entscheidungsrelevante Detail in Erfahrung zu bringen: Alle betrieblichen Kennzahlen sowie Außenstände und auch Verträge rücken in den Fokus. Gerade bei Due Diligence-Prozessen ist aber mit Vorsicht vorzugehen. Zu beachten sind einschlägige Datenschutzbestimmungen, sobald sensible Daten in einem virtuellen Datenraum genutzt werden sollen. In diesem Beitrag können Sie sich mit den wichtigsten Faktoren auseinandersetzen.

Beteiligung kann Wachstum ermöglichen

Startup-Unternehmen befinden sich in einer komplexen Ausgangssituation: Die Suche nach den richtigen Investoren ist oft zeitintensiv, aber die ambitionierten Gründer wollen eigentlich ihr Business bzw. innovative Produkte vorantreiben. Für weiteres Wachstum jedoch braucht es neue Partner. Der so genannte Due Diligence-Prozess ermöglicht es in diesem Kontext, dass potenziellen Investoren betriebswirtschaftliche und auch rechtliche Daten des Unternehmens in einem virtuellen Datenraum zur Verfügung gestellt werden. Hierbei gilt es, eine gesunde und vor allem rechtssichere Mischung zu finden.

Die Angst, zu viele Geheimnisse preiszugeben

Insgesamt befinden sich Startups auf sehr dünnem Eis. Im harten Konkurrenzkampf gilt es zu verhindern, dass ein Wettbewerber an innovative Ideen gelangt und diese für eigene Zwecke nutzt. Für dieses Szenario ist ein Wettbewerbsverbot sinnvoll, das jedoch zeitlich sowie räumlich in Grenzen gehalten werden sollte. Wer allerdings das Vertrauen von Investoren gewinnen will, darf nicht den Eindruck erwecken, etwas verstecken zu wollen. Zu klären ist also die Frage, welche Informationen für Investoren wirklich relevant sind?

Informationen für Investoren: Wichtige Themen in der Übersicht

  • aussagekräftige Informationen über das Startup: Lebensläufe der Gründer, Geschäftsidee, Marktreife der Produkte, Einordnung der gesamtwirtschaftlichen Situation. Investoren werden vor allem eine Risikoprüfung vornehmen und finanzielle, rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte prüfen wollen. Von großem Interesse sind ferner Patente/Gebrauchsmuster.
  • Struktur in die Beteiligung bringen: Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung sind die Phasen der Due Diligence abzustimmen. Nach dem vorbereitenden Stadium geht es schließlich in die Verhandlungsphase.
  • Arten der Beteiligung: Gründer sind gut beraten, ihre diesbezüglichen Vorstellungen unmissverständlich auf den Punkt zu bringen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Verbindlichkeiten und Haftungsfragen übernommen werden.
  • Vereinbarung zur Geheimhaltung: Hier handelt es sich um ein fundamentales Grundinteresse eines jeden Startups. Daher kann ein entsprechendes „Non Disclosure Agreement“ als akzeptierter Standard angesehen werden.

Datenschutz: DSGVO als neue Herausforderung!

Seit Mai 2018 greifen mit der DSGVO neue, strengere Datenschutzbestimmungen. Von daher ist der Umgang mit persönlichen und sensiblen Daten sehr genau zu planen und transparent zu dokumentieren. Auch Verfahren zur Erhebung von Daten gehören auf den Prüfstand, um den neuen gesetzlichen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. Daher sollte auf jeden Fall gewährleistet werden, dass alle persönlichen Daten von Vertragspartnern unkenntlich gemacht werden.

Den richtigen Datenraum-Anbieter auswählen

Alle Dokumente werden schließlich in virtuellen Datenräumen zur Verfügung gestellt. Dies bringt den flexiblen Vorteil mit sich, dass Transaktionsprozesse unabhängig von einem Ort sind. Es lassen sich im Vergleich zu physischen Alternativen für Datenräume enorme Zeit- und Personalressourcen einsparen. Hochgradig sichere Datenräume spielen mittlerweile eine erfolgskritische Rolle bei der Abwicklung von Mergers & Acquisitions. Der deutsche Anbieter dataroomX® setzt in diesem Kontext die besten Sicherheitsstandards. Die IT-Infrastruktur entspricht den neuesten Sicherheitsanforderungen und das Rechenzentrum befindet sich in deutscher Hand. Alle Daten werden nur in Deutschland gespeichert. Regelmäßige Sicherheits- und Qualitätsprüfungen sorgen für ein äußerst hohes Maß an wünschenswerter Zuverlässigkeit.

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

Schwerpunktthemen:
M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität