Virtueller Datenraum für Berufsgeheimnisträger

„Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten“, so lautet der Eid des griechischen Arztes Hippokrates von Kos (um 460 bis 370 v. Chr.). Der Eid der ärztliche Selbstverpflichtung steht stellvertretend für die Schweigepflicht bestimmter Berufsgruppen, Anvertrautes nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist die Verletzung von Privatgeheimnissen strafrechtlich geregelt.

Schutz der Privatgeheimnisse

Viele Berufsgeheimnisträger nutzen zum Austausch ihrer Dokumente einen virtuellen Datenraum. Mittels verschlüsselter Übertragung auf sicheren Cloudservern und besonders abgesicherten Dokumentenmanagement-Systemen bietet der Datenraum einen Schutz der Privatgeheimnisse. Die Liste bestimmter Berufsgruppen ist lang und definiert das StGB unter § 203 I. für folgende Beurfsgruppen:

  • Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,
  • Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung,
  • Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Organ oder
  • Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,
  • Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,
  • Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,
  • Staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen oder
  • Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle
  • Amtsträger, die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
  • Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
  • Mitglied eines für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes tätigen Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates, das nicht selbst Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, oder als Hilfskraft eines solchen Ausschusses oder Rates,
  • Öffentlich bestelltem Sachverständigen, der auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden ist, oder
  • Person, die auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Geheimhaltungspflicht bei der Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden ist.

Höchste Sicherheit bei der Nutzung des Datenraums

Damit sollten Berufsgeheimnisträger auf die höchste Sicherheit bei der Nutzung ihres Datenraums legen, um den besonderen Schutz des Anvertrauten der besonderen Schweigepflicht Rechnung zu tragen. Ein digitaler Datenraum ist heute übliche Praxis bei dem Dokumentenaustausch unter Berufsgeheimnisträgern. Damit die Nutzung einfach ist, überträgt der deutsche Datenraum-Anbieter dataroomX® die Erfahrungen des typischen PC-Anwenders intuitiv auf das Thema Datenraum. Wer ein Dateiverzeichnis oder einen E-Mail-Dienst nutzt, beherrscht auch dataroomX® ohne Probleme.

Faire Preismodelle für jede Datenraum-Anforderung

Drei einfache Preismodelle berücksichtigen die Bedürfnisse sowohl des Steuerberaters mit sehr wenigen Transaktionsberatungen als auch der professionellen M&A-Beratung mit einer Vielzahl begleiteter Deals pro Jahr. Dabei werden die durch dataroomX® verwalteten Daten auf zertifizierten Servern in Deutschland und eben nicht in England oder in den USA gehostet.

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Foto: nmann77

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

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M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität