01.08.2024
Virtuelle Datenräume sind essentielle Werkzeuge für Unternehmen, um sensible Informationen sicher zu teilen und zu speichern. Mit der bevorstehenden Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU wird die Cybersicherheit in Unternehmen noch wichtiger. Aber wie ist der aktuelle Stand beim BSIG-E und der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, und wann tritt das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft?
Aktueller Stand beim BSIG-E und NIS-2-Umsetzung
Das NIS2UmsuCG ist noch nicht erlassen. Es wird nach der abschließenden Behandlung und Beschlussfassung im Bundestag zum im Gesetz genannten Termin in Kraft treten. Ein konkreter Termin steht noch nicht fest, da das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) das zuständige Organ im laufenden Gesetzgebungsverfahren ist.
Vorbereitung auf die NIS-2-Regulierung
Unternehmen sollten sich nicht auf das Inkrafttreten des BSIG-E/Umsetzung NIS-2 verlassen, sondern proaktiv ihre Informationssicherheit verbessern. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, das IT-Sicherheitsniveau kontinuierlich zu erhöhen, unabhängig von der gesetzlichen Regulierung. Dies kann durch die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen erreicht werden.
Ansprechpartner für Fragen zur NIS-2-Umsetzung
Das BSI kann vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nur begrenzt Auskunft zu den möglichen Regelungen eines zukünftigen BSI-Gesetzes geben. Für detaillierte Informationen und individuelle Rechtsberatung ist das BMI die zuständige Behörde. Unternehmen können sich jedoch mit allgemeinen Fragen zur Cyber- und Informationssicherheit an das BSI wenden.
Kriterien für die Betroffenheit durch die NIS-2-Richtlinie
Unternehmen fallen unter die NIS-2-Richtlinie, wenn sie die Einrichtungsdefinitionen der Anlagen 1 und 2 erfüllen und die im Gesetz festgeschriebenen Größenschwellen für Mitarbeiterzahl und Umsatz erreichen oder überschreiten. Unabhängig von ihrer Größe werden auch bestimmte Einrichtungen erfasst, insbesondere Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen oder von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten.
Erhebliche Herausforderung für Unternehmen
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie stellt eine erhebliche Herausforderung für Unternehmen dar, bietet aber auch die Chance, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu stärken. Virtuelle Datenräume spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie eine sichere Umgebung für den Austausch sensibler Daten bieten. Unternehmen sollten jetzt aktiv werden und ihre IT-Sicherheitsstrategien überprüfen und anpassen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Für weitere Informationen und Unterstützung steht das BSI bereit, um Unternehmen auf dem Weg zur Konformität mit der NIS-2-Richtlinie zu begleiten. Eine NIS2-Konformitätsbescheinigung kann man bei Einhaltung der Richtlinie bei dem Onlinedienst nis2-conform.eu ausstellen lassen.
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Unser Autor:
Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.
Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.
Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.
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