29.08.2024
Die NIS-2-Richtlinie, die Ende 2022 von der Europäischen Union verabschiedet wurde, markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa. Ursprünglich war der Stichtag für die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht auf Oktober 2024 festgelegt worden. Doch wie sich jetzt abzeichnet, werden Deutschland und einige andere EU-Mitgliedstaaten diesen Termin voraussichtlich nicht einhalten können. Die Einführung könnte sich auf Anfang 2025 verzögern. Diese Verzögerungen haben weitreichende Auswirkungen, insbesondere für Unternehmen, die in M&A-Prozesse involviert sind oder Due Diligence-Prüfungen durchführen.
Was bedeutet die NIS-2 für M&A und Due Diligence?
Die NIS2-Richtlinie richtet sich insbesondere an „wichtige“ und „besonders wichtige“ Organisationen, darunter auch solche, die in kritischen Infrastrukturen (KRITIS) tätig sind. Für Unternehmen, die sich mit Fusionen und Übernahmen (M&A) befassen, sind die Anforderungen der NIS-2 von besonderer Bedeutung. Die Einhaltung dieser Richtlinie kann ein entscheidender Faktor in Due Diligence-Prozessen werden. Käufer werden zunehmend darauf achten, dass die Zielunternehmen den neuen Cybersicherheitsstandards entsprechen, um potenzielle Risiken zu minimieren und zukünftige Bußgelder zu vermeiden.
Virtuelle Datenräume und die NIS-2-Anforderungen
Virtuelle Datenräume spielen eine zentrale Rolle in M&A-Transaktionen und Due Diligence-Prozessen. Sie bieten eine sichere Plattform für den Austausch sensibler Unternehmensinformationen. Die Verzögerung bei der Einführung der NIS-2 gibt Unternehmen mehr Zeit, ihre digitalen Prozesse und die Sicherheit ihrer Datenräume zu überprüfen und anzupassen.
Unsere digitale Datenraum-Software bietet dabei die notwendige Sicherheit und Flexibilität, um den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden. Mit robusten Sicherheitsprotokollen, Verschlüsselungen und Zugriffssteuerungen sind Sie bestens gerüstet, um auch die strengeren Anforderungen der NIS-2 zu erfüllen. Dies wird nicht nur die Compliance sichern, sondern auch das Vertrauen in Ihre M&A-Prozesse stärken.
Verzögerungen bei der Umsetzung: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Obwohl die endgültige Umsetzung der NIS2- voraussichtlich erst Anfang 2025 erfolgen wird, sollten Unternehmen diese zusätzliche Zeit effektiv nutzen. Insbesondere im Kontext von M&A und Due Diligence sind proaktive Maßnahmen entscheidend. Unternehmen sollten:
- Ihre Cybersicherheitsstrategien überprüfen und anpassen: Sicherstellen, dass alle digitalen Plattformen, einschließlich der virtuellen Datenräume, den kommenden NIS-2-Anforderungen entsprechen.
- Mitarbeiterschulungen intensivieren: Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Cybersicherheitsrisiken ist unerlässlich, um menschliche Fehler, die häufig die Ursache für Sicherheitsvorfälle sind, zu minimieren.
- Prozesse für die Meldepflicht etablieren: Erstellen Sie klare Protokolle, um Sicherheitsvorfälle schnell und effektiv zu melden. Die NIS2 verlangt, dass Vorfälle innerhalb von 24 Stunden gemeldet und nach 72 Stunden bestätigt werden.
Vorsprung durch Vorbereitung
Die Verzögerung bei der Einführung der NIS-2-Richtlinie bietet Unternehmen eine wertvolle Gelegenheit, ihre Compliance-Strategien zu optimieren. Für Unternehmen, die in M&A-Transaktionen involviert sind, ist dies besonders wichtig, da Cybersicherheitsstandards ein zunehmend kritischer Faktor in Due Diligence-Prüfungen werden. Unsere digitale Datenraum-Software bietet Ihnen die notwendige Unterstützung, um diese Herausforderungen zu meistern und sicherzustellen, dass Ihre Prozesse den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Nutzen Sie die Zeit bis zur endgültigen Einführung der NIS-2, um Ihre digitale Infrastruktur zu stärken und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Die Investition in robuste Sicherheitslösungen und die Vorbereitung auf die NIS-2-Anforderungen wird sich langfristig auszahlen – nicht nur in Bezug auf Compliance, sondern auch durch den Schutz und den Erfolg Ihrer M&A-Transaktionen.
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Unser Autor:
Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.
Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.
Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.
Schwerpunktthemen:
M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität