21.01.2019
Software Due Diligence ist zu einem wichtigen Schlagwort geworden. Es geht um den Wert, den eine Software beziehungsweise deren Entwicklung haben kann. Intelligente Software ist heute zum wichtigen immateriellen Vermögensgegenstand geworden. Grund genug, sich mit dem wichtigen Thema Due Diligence im Softwarebereich auseinanderzusetzen. Das Buch „Software Due Diligence: Softwareentwicklung als Asset bewertet“ von Christian Demant ist eine interessante Lektüre für Unternehmer und Entscheider von Softwareunternehmen.
Die Geheimnisse der Softwareentwicklung

Wer sich für das spannende Gebiet der Softwareentwicklung interessiert, entdeckt in diesem Buch eine professionelle Lektüre. Vor allem die Möglichkeiten für die Beurteilung von Vermögenswerten, die sich in der Softwareentwicklung ergeben, ist sie hochinteressant. Softwarelösungen brauchen Unternehmen aller Größen und Branchen. Dabei werden die Programme nicht selten vom Helfer zur Kernkompetenz. Die Chancen, die sich daraus ergeben, sind inspirierend und motivierend zugleich und vor allem mit lukrativen Aussichten verbunden.
Wie misst man die Wertschöpfung einer Software?
Softwareentwicklung ist ein hochwertiger Prozess im Hinblick auf die Wertschöpfung. Doch diesen genau zu bemessen und zu beurteilen ist nicht einmal für die Geschäftsführer von Softwarefirmen ein einfacher Vorgang. Für diese ist das Buch von Christian Demant ebenso gedacht wie für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sowie M&A-Experten im Bereich von Banken und potenzielle Investoren.
Ein Buch aus der Praxis
Christian Demant ist IT-Unternehmer und erfahrener Softwareentwickler sowie seit vielen Jahren als Berater in diesem wichtigen Bereich tätig. Der etablierte Autor ist auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung ausgewiesener Experte und hat in diesem Bereich bereits zahlreiche Publikationen verwirklicht. Sein Buch ist im Fachverlag Springer Gabler erschienen und bei Amazon erhältlich.
Qualifizierte Begutachtung der Softwareentwicklung
Software unter der Lupe: Christian Demant beurteilt Software und deren Entwicklung aus professioneller Sicht und mit Blick auf das unternehmerische Risiko. Von der Professionalität der Entwickler über die Effizienz der einzelnen Vorgänge bis zur Qualität und damit dem Wert des Ergebnisses ist er Profi für die Programmentwicklung. Gutachten werden bei Bedarf durch einen umfassenden Katalog an Maßnahmen und eine professionelle Betreuung ergänzt. Die Website von Christian Demant (www.demantsoftware.com/software-due-diligence) bietet weitere Informationen. Den idealen Datenraum für Due Diligence schafft dataroomX®.
Datenräume erfordern Verschwiegenheitserklärung
Auch ein virtueller Datenraum muss die Geheimnisse bewahren, die die dort gelagerten Daten beinhalten. Diese Verschwiegenheitspflicht wurde von dataroomX® als professionellem Datenraum-Anbieter vorbildlich umgesetzt. Das Unternehmen hat den per Gesetz festgelegten Datenschutz auch in der Weise umgesetzt, dass Mitarbeiter und Dienstleister der Firma zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Dies wurde auch Grundlage des §203 StGB beschlossen sowie aufgrund der Tatsache, dass die DATEV eG für den Einsatz extern Dienstleister im datensensiblen IT-Bereich eine solche Verschwiegenheitserklärung für nötig hält.
Strafbarkeit bei der Verletzung von Berufsgeheimnissen
Die Daten, die in einem virtuellen Datenraum gespeichert sind, unterliegen dem Berufsgeheimnis und sind von den extern beauftragten Dienstleistern damit konsequent und hochwertig zu schützen. Die DATEV weist darauf hin, dass bei Preisgabe der Geheimnisse sowohl der Dienstleister als auch das ihn beauftragende Unternehmen haftbar gemacht werden können. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 1 Jahr) sind in diesem Zusammenhang die Sanktionen. Mit der Verschwiegenheitserklärung des Dienstleisters können diese rechtskonform vermieden werden.
Online-Vereinbarung für DATEV-Kunden
Wie eine solche Vereinbarung als rechtssichere Grundlage auszusehen hat, zeigt die DATEV selbst. Sie bietet auf ihren Internetseiten eine Erklärung an, die die Nutzer umfassend schützen kann. Die Onlineformulare enthalten eine eindeutige Belehrung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
Geheimnisse nicht an Dritte weitergeben
Verschwiegenheitspflicht ist längst nicht mehr etwas, was nur für den Arzt im Hinblick auf seine Patienten Gültigkeit hat. Es gibt heute eine Vielzahl von Berufsgruppen, die die Schweigepflicht umsetzen müssen und keine unter Geheimhaltung stehenden Tatsachen ohne Zustimmung einem Dritten zugänglich machen dürfen. Dazu gehören auch Daten, die in einem virtuellen Datenraum gespeichert sind. Die sensiblen Daten von Personen sind in diesem Zusammenhang besonders schützenswert. Die Komplexität der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zeigt dies deutlich.
Unternehmen für Datenverarbeitung
Die DATEV fungiert als Softwareanbieter und IT-Dienstleister und ist als Genossenschaft mit mehr als 40.000 Mitgliedern organisiert. Die Datenverarbeitung als Kernkompetenz steckt hier schon im Firmennamen. Zu den Kunden der DATEV zählen vor allem der Mittelstand und deren Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. 2016 hat es das Unternehmen auf Rang 3 der Business-Software-Anbieter in Deutschland geschafft. Zu den Leistungen der DATEV gehören neben einer umfassenden Dienstleistungspalette aus dem IT-Bereich die betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung sowie das Rechnungswesen, ERP (Enterprise Resource Planning) und ein auf den Bedarf von Unternehmen maßgeschneidertes Consulting.
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