Sicherheitsabkommen für Datenräume

In Datenräumen steht die Datensicherheit an erster Stelle. Doch bei der Anzahl von Regelungen verlieren Unternehmen den Überblick. Datenschutzbeauftragte, der Europäische Gerichtshof oder das Europäische Parlament setzen Sicherheitsabkommen aus. Manche Abkommen erklären sie als ungültig, wie unlängst das Abkommen Safe-Harbor. Diese Entscheidung betrifft US-amerikanische Anbieter von Datenraum-Lösungen. Wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist, ist eine Verlagerung der Daten auf europäische Server von Dienstanbietern wie dataroomX®unausweichlich.

Zahlreiche Abkommen, keine Sicherheit

Diese Abkommen sollen Datensicherheit gewährleisten:

Keine Datensicherheit in den USA – nationale Sicherheit Europas gefährdet

Am 6. April 2017 hat das Europäische Parlament mit 306 Stimmen eine Entschließung verabschiedet. Sie stellt fest, dass noch erhebliche Fragen zur nationalen Sicherheit, der Rechtsdurchsetzung und bestimmten kommerziellen Faktoren bestehen. Bei der jährlichen Überprüfung müsse die Kommission sicherstellen, dass die EU-Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten durch den Privacy Shield geachtet werden. So fasste es der Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) in seinem Berichtzusammen.

Die USA bietet Datenräumen keine Sicherheit

Die Rechtslage mit den USA ist undurchsichtig: Das BayLfD schreibt in seinem Bericht, dass die Abgeordneten durch enthüllte Überwachungsaktivitäten und wegen neuer Vorschriften für die National Security Agency beunruhigt sind. So darf die NSA große Mengen privater Daten auch ohne eine richterliche Anordnung oder eine Kongress-Genehmigung erheben und auch weitergeben, zum Beispiel an das FBI. Bedenken betreffen auch die Unabhängigkeit der US-amerikanischen Ombudsperson und den fehlenden Schadensersatzanspruch. Es ist unklar, wie die Anwendung des Privacy Shields bei Auftragsverarbeitern aussieht.

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

Schwerpunktthemen:
M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität