04.07.2021
Die Bundesregierung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei den Datenschutzbestimmungen. Der Bundestag hat am 20. Mai 2021 den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“, kurz TTDSG, beschlossen. Heißt: Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) will die Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern von Diensten und Aufsichtsbehörden klären. Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG werden daher in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. Der Gesetzesentwurf zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien, kurz Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, liegt zur Zeit beim Bundespräsidenten zur Ratifikation vor und kann hier heruntergeladen werden. Nachfolgend Ziel, Anpassungsbedarf und Auswirkung daraus.
Ziel des Gesetzentwurfs sind die erforderlichen Anpassungen der Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (DSGVO). Auch die Regelungen der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) knüpfen kraft Verweises an die Bestimmungen der DSGVO, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen der DSGVO an die Einwilligung an.
Es besteht auch Anpassungsbedarf bei den Bestimmungen, die die ePrivacy-Richtlinie umsetzen, insbesondere hinsichtlich der rechtssicheren Umsetzung der Regelung zum Schutz von Endeinrichtungen und der Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2018/1972/EU, die seit dem 21. Dezember 2020 auch auf die Bestimmungen zur Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie anzuwenden sind. Mit dem Gesetzentwurf soll eine geschlossene und von den Bestimmungen des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes getrennte gesetzliche Reglung zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien geschaffen werden. Gesetzliche Anpassungen sind im Interesse der Rechtsklarheit erforderlich, da durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Verordnung (EU) 2016/679) Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Bereich des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verdrängt werden und folglich nicht mehr anwendbar sind.
Die Richtlinie 2002/58/EG in der durch die Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy-Richtlinie) geänderten Fassung ist weiterhin in Kraft und umzusetzen. Das derzeitige Nebeneinander von DSGVO, TMG und TKG führt zu Rechtsunsicherheiten bei Verbrauchern, die Telemedien und elektronische Kommunikationsdienste nutzen, bei Anbietern dieser Dienste und bei den Aufsichtsbehörden.
Der Gesetzentwurf wirkt sich vor allem dahingehend aus, dass der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien zukünftig einheitlich in einem Stammgesetz geregelt und damit losgelöst von anderen Diskussionen im TMG und im TKG erfolgen. Inhaltlich sorgt er im Hinblick auf das Verhältnis zur DSGVO und mit Blick auf die Einwilligung bei Endeinrichtungen und zur unabhängigen Datenschutzaufsicht für Rechtsklarheit. Unbeabsichtigte Gesetzesfolgen sind nicht erkennbar. Äußerlich verschwindet die alte Begrifflichkeit DSGVO und muss entsprechend auf den Datenschutzhinweisen geändert werden.
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Unser Autor:
Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.
Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.
Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.
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