M&A-Markt: Was kommt nach der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht?

Die Coronavirus-Pandemie zeigt sich als erhebliche Belastung für Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Insolvenzen sollen bis zum April 2021 ausgesetzt bleiben. Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht, so die Bundesregierung. Voraussetzung sei grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist. Auf die tatsächliche Antragstellung komme es jedoch ausnahmsweise nicht an, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich ist. In diesen Fällen soll auf die Antragsberechtigung abgestellt werden. Wie schon bisher gelte die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur, wenn die Krise des Unternehmens pandemiebedingt ist, mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist und hierdurch eine Überlebenschance für das Unternehmen besteht. Wenn ein Unternehmen von einem Insolvenzantrag absehe, obwohl die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vorliegen, handelt die Geschäftsleitung pflichtwidrig. Dies kann sowohl eine Haftung als auch eine Strafbarkeit der Geschäftsleitung begründen.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Experten sind sich sicher, dass die Aufschiebung keine Lösung sei für den monatelangen Ausfall von Einnahmen und den Folgen der Kurzarbeit. „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, so der Tenor. Sie rechnen für das 2. Halbjahr 2021 mit einer nie dagewesenen Insolvenzwelle. Dazu fand am 19. Januar 2021 eine interessante Veranstaltung der internationalen Wirtschaftskanzlei DLA Piper gemeinsam mit dem Bundesverband Mergers & Acqusitions e. V. statt. Der Vortrag lautete: „Der globale M&A Markt in Zeiten von Corona – Eine Auswertung aktueller Transaktionen“. Wie der BM&A auf seiner Website berichtet, hielten Dr. Nils Krause und Gerald Schumann einen interessanten Vortrag über die aktuellen Entwicklungen und möglichen zukünftige Auswirkungen auf den M&A Markt im Zuge der Corona-Pandemie. DLA Piper veröffentlicht jährlich den „Global M&A Intelligence Report“, bei dem seit 2015 mehr als 2.500 M&A Transaktionen, bei denen DLA Piper weltweit tätig war, analysiert wurden.

Ungewissheit bei M&A-Transaktionen

Die Referenten stellten anschaulich dar, wie viele Marktteilnehmer den plötzlichen Stillstand des M&A-Marktes ab Mitte März 2020 hautnah miterlebten. „Die Ungewissheit, aber auch die Sorgen, waren bei Unternehmen und Investoren sehr groß. Die meisten M&A-Transaktionen wurden auf Eis gelegt und keiner wusste so recht, wie es weiter gehen wird“, so die Referenten. Erstaunlicherweise habe sich der M&A Markt dann jedoch, insbesondere auch im Vergleich zur globalen Finanzkrise 2008, recht schnell erholt und ab Mitte Mai nahm der Deal-Flow wieder deutlich zu. Dem M&A-Report von DLA Piper zufolge ist davon auszugehen, dass in der Zukunft die Zahl der Distressed M&A-Transaktionen deutlich ansteigen wird, wenn die staatliche Unterstützung, die den Unternehmen kurzfristig Luft zum Atmen verschafft hat, wieder wegfällt. Distressed M&A könnte den globalen M&A-Markt im Jahr 2021 maßgeblich beeinflussen, so sind sich die beiden Experten sicher. Bei den befragten Jurisdiktionen bestünde eine deutliche Erwartungshaltung, dass die Pandemie zu einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf M&A-Transaktionen führen wird.

Kostensenkung und Risikominimierung

Die Studie zeige weiterhin, dass M&A-Transaktionen vor allem in wirtschaftlichen Sektoren durchgeführt wurden, die angetrieben durch die Pandemie im Jahr 2020 weiter gewachsen seien. „Der größte Teil der Transaktionen entfällt auf den Bereich Technologie (18%), gefolgt von der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Insbesondere während des Lockdowns ist der digitale Handel unersetzlich geworden und die Nachfrage nach Basiskonsumgütern boomt.“, so die Einschätzung. Insbesondere für attraktive Vermögenswerte beispielsweise aus den Bereichen Pharma und Technologie wurden sehr wettbewerbsintensive Auktionen mit einer großen Anzahl von Bietern beobachtet. Während bei den meisten Transaktionen nach wie vor der vollständige Erwerb eines Target erfolgten, habe es einen deutlichen Anstieg von Minderheitsbeteiligungen gegeben, was auch darauf zurückzuführen sei, dass Käufer sich so die Möglichkeit einer zweiten Due Diligence sichern. In der unsicheren wirtschaftlichen Lage lag der Fokus auf Käuferseite vor allem auf Kostensenkung und Risikominimierung.

#bundesregierung   #corona   #datenraum   #m&a   #m&a2021   Zurück zur Übersicht
Foto: dataroomX®

Darum Datenraum dataroomX®:

  • Deutscher Datenraum-Anbieter
  • Deutscher Serverstandort
  • Hochsichere Datenräume
  • ISO-zertifiziertes Rechenzentrum
  • DSGVO-konform
  • BGH-konform
  • Alle Preise Flattarife
  • Zahlung per Rechnung
  • Sofort nutzbar
  • Kunden-Testsieger
  • Notarielle Versiegelung
  • Monatlich kündbar
  • Einfache Bedienung
  • Berufs-/Betriebshaftpflicht
  • Mehrfach international ausgezeichnet:
    – Beste virtuelle Datenraum-Software 2025
    – Bestes Preis-Leistungsverhältnis virtueller Datenräume 2024
    – Bester virtueller Datenraum-Anbieter 2023
    – Bester Anbieter von Geheimhaltungslösungen 2023

Kontakt:

info@dataroomx.de
+49 651/84031-100
Kontaktformular

Datenraum jetzt testen!

Preise:

  • Datenräume ab 190 € monatl.
  • Notar-Versiegelung: ab 320 €

 
(Alle Preise zzgl. 19% MwSt.)

Jetzt bestellen!

Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

Schwerpunktthemen:
M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität