22.07.2021
Die Nutzung von Datenräumen unterliegt bestimmten Regeln. Üblich ist es, diese den Beteiligten im Vorfeld zu eröffnen und sich die Kenntnisnahme quittieren zu lassen. Ein Datenraum dient nahezu ausschließlich sensiblen Transaktionen. Klassischerweise handelte es sich dabei um ein Geschäft, etwa die Übernahme einer Firma. Virtuelle Datenräume werden auch in anderen Anwendungsfällen genutzt. In der Regel sind deren Inhalte nicht weniger vertraulich, zum Beispiel der Austausch von Dokumenten zwischen einem Rechtsanwalt und seinen Klienten.
Daher macht es Sinn, die Stufe der Vertraulichkeit und der damit verbundenen Verpflichtungen klar zu kennzeichnen. Dies geschieht mit den Farben rot und grün. Auch bei dataroomX® werden virtuelle Datenräume auf diese Weise kategorisiert.
Grüne Datenräume
Da der Zugriff auf einen Datenraum ohnehin nur einem für den jeweiligen Zweck notwendigen Personenkreis gewährt wird, ist der grüne Raum sozusagen der frei zugängliche Bereich. Dies bedeutet nicht, dass dort weniger sorgfältig die Zugangsberechtigung geprüft und die Zugriffe dokumentiert würden. Auch bei der Autorisierung für einen grünen Datenraum wird vom Nutzer eine Vertraulichkeitserklärung verlangt. Selbstverständlich findet das Berechtigungskonzept, nach dem ausschließlich notwendige Rechte erteilt werden sollen, in jedem Fall Anwendung. Der wesentliche Unterschied ist, dass keine externe Qualifizierung gefordert wird, wie diese zum Beispiel Notare oder Steuerberater als Berufsgeheimnisträger haben. Gewisse Internas dürfen beispielsweise nur zwischen explizit Berechtigten ausgetauscht werden. In einem grünen Datenraum können Transaktionen heterogener Gruppen abgewickelt werden, etwa zwischen Dienstleister und Kunde oder Behörden und Firmen.
Rote Datenräume
Zugriff auf einen roten Datenraum darf nur erhalten, wer einer besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Dies sind in der Regel Berufsgeheimnisträger. Diese haben gemeinsam, dass sie aufgrund ihrer Funktion gemäß §53 der Strafprozessordnung (StPO) in einer besonderen Rechtsstellung sind. Einerseits haben sie eine Pflicht zur Verschwiegenheit über Inhalte, die sie im Rahmen der Berufsausübung zur Kenntnis genommen haben. Ein Beispiel hierfür ist die ärztliche Schweigepflicht. Diese berechtigt sie oftmals sogar dazu, Aussagen gegenüber Behörden oder Gerichten zu verweigern.
Andererseits verstoßen Berufsgeheimnisträger unter Umständen gegen Strafgesetze oder sonstige Verordnungen, wenn sie die Verschwiegenheit durchbrechen. Der Nachweis einer solchen Berufsgeheimnisträgerschaft qualifiziert den Beteiligten zur Nutzung des roten Datenraums.
Es muss bei einer Transaktion übrigens nicht zwingend entweder der eine oder der andere Datenraum gewählt werden. Diese können in vielen Fällen parallel oder nacheinander zur Anwendung kommen. So ist es möglich und üblich, in der Anfangsphase eines Prüfungsprozesses mehrere Berater und sonstige Beteiligte einzubeziehen. Hierfür wäre der grüne Datenraum die richtige Wahl. Der eigentliche Vertragsabschluss kann später in einem kleineren Kreis, in einem roten Datenraum erfolgen.
#dataroomx #datenraum #datenräume #gruenerdatenraum #roterdatenraum Zurück zur ÜbersichtDarum Datenraum dataroomX®:
- Deutscher Datenraum-Anbieter
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- Hochsichere Datenräume
- ISO-zertifiziertes Rechenzentrum
- DSGVO-konform
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- Zahlung per Rechnung
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Kontakt:
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- Datenräume ab 190 € monatl.
- Notar-Versiegelung: ab 320 €
(Alle Preise zzgl. 19% MwSt.)
Unser Autor:
Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.
Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.
Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.
Schwerpunktthemen:
M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität