Grün oder rot: Farben im virtuellen Datenraum

Was versteht man unter Datenräumen? Die Enzyklopädie Wikipedia spricht sinngemäß von „geschützten Räumen, in denen das zu verkaufende Unternehmen zum Zweck einer Due Diligence (DD) eine Sammlung von Unterlagen bereitstellt“. In Datenräumen befinden sich somit sämtliche Unterlagen, in die das zum Verkauf stehende Unternehmen dem kaufenden Unternehmen Einsicht gewähren will.

Farblose Datenräume

Es mag überraschen, dass im Zusammenhang mit Datenräumen von Farben gesprochen wird. Die Unterscheidung zwischen grünen und roten Datenräumen ist in der M&A-Branche verbreitet, hat jedoch selbstredend nichts mit einem Wandanstrich zu tun. Noch weniger sind die Bezeichnungen politisch motiviert – so viel sei vorausgeschickt.

Rot oder grün – das ist die Frage des Datenraumes

Es ist ganz einfach: Die Farben sind ein Hinweis auf unterschiedliche Zugangsrechte. Grüne Datenräume sind grundsätzlich für alle am Transaktionsprozess beteiligten Parteien einsehbar – freilich erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung. Rote Datenräume werden hingegen nur ausgewählten Personengruppen zugänglich gemacht.

Verschwiegenheit qua Berufsstand

Zugang zu roten Datenräumen erhalten üblicherweise nur Berater, die schon aufgrund ihres Berufsstandes zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Dazu zählen neben Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern auch Steuerberater. In vielen Fällen werden rote Datenräume auch nur für jene Bieter geöffnet, die sich bereits in der letzten Phase des Transaktionsprozesses befinden.

Farbenspiele in virtuellen Datenräumen

Es gilt also: Die Farbspiele in virtuellen Datenräumen regeln unterschiedliche Zugangsrechte. Eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet freilich jeder Nutzer – unabhängig vom Berufsstand.

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(Foto: leowolfert

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

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