1.2.2017
Noch gibt es einige juristische Hürden. Die elektronischen Datenräume für Anwälte, die vor allem das Speichern und Versenden rechtssicherer E-Mails ermöglicht, sollten längst in Betrieb sein. Zwei Rechtsanwälte haben eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche die Inbetriebnahme des elektronischen Anwaltspostfaches namens „beA“ verzögert.
Elektronisches Anwaltspostfach mit Startschwierigkeiten

(Foto: © fotogestoeber – Fotolia.com)
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und untereinander. Seit letztem Jahr sollte jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt über ein solches elektronisches Postfach erreichbar sein. Rechtliche Grundlage für das beA ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (ERV-Gesetz). Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Betreiber der Plattform, musste den geplanten Starttermin aus technischen und juristischen Gründen mehrfach verschieben. Starttermin ist noch unklar.
Die BRAK entwickelt die beA-Datenräume
Der Gesetzgeber hat die BRAK mit einem neuen § 31a BRAO verpflichtet, allen in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwälten zum 1. Januar 2016 ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Darüber hinaus wurde der BRAK die Aufgabe zugewiesen, die elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten zu unterstützen (§ 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).
Sicher und einfach – Postfach-Datenräume für Anwälte
Oberste Prämisse bei der Entwicklung des beA ist die Sicherheit des Systems. Durch die Verwendung neuester Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken wird gewährleistet, dass sich kein Unbefugter Zugang zum Postfach verschaffen kann. Auch die BRAK ist nicht in der Lage, die Inhalte zu lesen. Der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer: „Damit werden 165.000 Berufsträgerinnen und Berufsträger und ihre ca. 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, über ein höchsten Sicherheitsanforderungen genügendes System am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen und ihn langfristig gemeinsam mit Bund und Ländern fortzuentwickeln.“ Schäfer betont die Vorreiterrolle der deutschen Anwaltschaft bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. „Schriftsätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören.“, so der Präsident der Bundesrechtanwaltskammer.
Datenräume von dataroomX
Das beA ist für die E-Mail-Kommunikation ab 2018 verpflichtend. Die ideale Ergänzung zum beA ist jedoch die Datenraum-Cloud dataroomX. Dort können Anwälte Unterlagen für ihre Mandanten mit entsprechenden Zugangsdaten hochsicher abspeichern & archivieren sowie mit unterschiedlichen Berechtigungssystemen Mandanten den Zugang zu Dokumenten ermöglichen.
Warum dataroomX®?
- Deutscher Anbieter
- Hochsichere Datenräume
- ISO-zertifiziertes Rechenzentrum
- DSGVO-konform
- Alle Preise Flattarife
- Zahlung per Rechnung
- Sofort nutzbar
- Kunden-Testsieger
- Monatlich kündbar
- Einfache Bedienung
- Berufs-/
Betriebshaftpflicht
Jetzt Testen
Preise:
- Datenräume ab 190 €
- Notar-Versiegelung: 320 €
Bestellen
Fragen?!
Tel. 0651/84031-100