Elektronische Datenräume für anwaltschaftliche E-Mails – „beA“ kommt

Noch gibt es einige juristische Hürden. Die elektronischen Datenräume für Anwälte, die vor allem das Speichern und Versenden rechtssicherer E-Mails ermöglicht, sollten längst in Betrieb sein. Zwei Rechtsanwälte haben eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche die Inbetriebnahme des elektronischen Anwaltspostfaches namens „beA“ verzögert.

Elektronisches Anwaltspostfach mit Startschwierigkeiten

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und untereinander. Seit letztem Jahr sollte jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt über ein solches elektronisches Postfach erreichbar sein. Rechtliche Grundlage für das beA ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (ERV-Gesetz). Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Betreiber der Plattform, musste den geplanten Starttermin aus technischen und juristischen Gründen mehrfach verschieben. Starttermin ist noch unklar.

Die BRAK entwickelt die beA-Datenräume

Der Gesetzgeber hat die BRAK mit einem neuen § 31a BRAO verpflichtet, allen in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwälten zum 1. Januar 2016 ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Darüber hinaus wurde der BRAK die Aufgabe zugewiesen, die elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten zu unterstützen (§ 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).

Sicher und einfach – Postfach-Datenräume für Anwälte

Oberste Prämisse bei der Entwicklung des beA ist die Sicherheit des Systems. Durch die Verwendung neuester Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken wird gewährleistet, dass sich kein Unbefugter Zugang zum Postfach verschaffen kann. Auch die BRAK ist nicht in der Lage, die Inhalte zu lesen. Der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer: „Damit werden 165.000 Berufsträgerinnen und Berufsträger und ihre ca. 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, über ein höchsten Sicherheitsanforderungen genügendes System am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen und ihn langfristig gemeinsam mit Bund und Ländern fortzuentwickeln.“ Schäfer betont die Vorreiterrolle der deutschen Anwaltschaft bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. „Schriftsätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören.“, so der Präsident der Bundesrechtanwaltskammer.

Datenräume von dataroomX

Das beA ist für die E-Mail-Kommunikation ab 2018 verpflichtend. Die ideale Ergänzung zum beA ist jedoch die Datenraum-Cloud dataroomX. Dort können Anwälte Unterlagen für ihre Mandanten mit entsprechenden Zugangsdaten hochsicher abspeichern & archivieren sowie mit unterschiedlichen Berechtigungssystemen Mandanten den Zugang zu Dokumenten ermöglichen.

#bea   #dataroom   #datarooms   #dataroomx   #datenraum   #sicherheit   Zurück zur Übersicht
(Foto: © fotogestoeber - Fotolia.com)

Darum Datenraum dataroomX®:

  • Deutscher Datenraum-Anbieter
  • Deutscher Serverstandort
  • Hochsichere Datenräume
  • ISO-zertifiziertes Rechenzentrum
  • DSGVO-konform
  • BGH-konform
  • Alle Preise Flattarife
  • Zahlung per Rechnung
  • Sofort nutzbar
  • Kunden-Testsieger
  • Notarielle Versiegelung
  • Monatlich kündbar
  • Einfache Bedienung
  • Berufs-/Betriebshaftpflicht
  • Mehrfach international ausgezeichnet:
    – Beste virtuelle Datenraum-Software 2025
    – Bestes Preis-Leistungsverhältnis virtueller Datenräume 2024
    – Bester virtueller Datenraum-Anbieter 2023
    – Bester Anbieter von Geheimhaltungslösungen 2023

Kontakt:

info@dataroomx.de
+49 651/84031-100
Kontaktformular

Datenraum jetzt testen!

Preise:

  • Datenräume ab 190 € monatl.
  • Notar-Versiegelung: ab 320 €

 
(Alle Preise zzgl. 19% MwSt.)

Jetzt bestellen!

Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

Schwerpunktthemen:
M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität