Drei Jahre Datenschutz-Grundverordnung

Die DSGVO-Gesetzgebung ist seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden und verlangt von Unternehmen, die personenbezogene Daten speichern und verarbeiten, viel Regulierung und bringt eine entsprechende Verantwortung mit sich. Ein Verstoß wird hat sanktioniert. Die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten liegen bei 5 auf bis zu 20 Millionen Euro oder betragen bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei der Datenschutz-Grundverordnung handelt sich um eine europäische Vorschrift, die international für alle in Europa tätigen Unternehmen gilt. Das bedeutet, dass sich alle Unternehmen unabhängig von ihrem Standort daran halten müssen. Um das DSGVO-Gesetz einzuhalten, müssen sich Fachleute um ihre sensiblen Dokumente kümmern. Eine Möglichkeit besteht darin, einen zertifizierten virtuellen Datenraum zu verwenden, auf den nur autorisierte Personen für einen bestimmten Zeitraum zugreifen können.

Digitale Datenräume für digitale Daten

Für den Schutz der Dokumente während des Datenraumlebenszyklus ist ein zertifizierter Datenraum-Anbieter mitverantwortlich. In dieser Zeit muss sichergestellt sein, dass alle sensiblen Informationen geschützt und nur von denen zugänglich sind, die sie benötigen. Um die DSGVO-Standards zu erfüllen, sollte ein Datenraum einen virtuellen Standort haben, den Sie jederzeit digital besuchen können. Der Datenraum sollte zertifiziert sein und die Privatsphäre aller an der Transaktion beteiligten Parteien garantieren.

Mit Datenräumen auf der sicheren Seite

Es führt kein Weg daran vorbei: Sensible Dokumente müssen in einem virtuellen Datenraum geschützt werden, in dem nur die entsprechenden Personen darauf zugreifen können. Je sensibler das Dokument ist, desto mehr Schutz braucht es. Sensible Datenraum-Dokumente können von einem Notar notariell beurkundet werden, der nach Abschluss der Due Diligence eine Dokumentenzertifizierung ausstellt. Dieses Zertifikat ist eine Bestätigung der Wahrhaftigkeit der zu dem Zeitpunkt bereitgestellten Dokumente und seiner Authentizität und dient als Nachweis, dass welche Person welche Dokumente gesehen haben. Die DSGVO-Konformität erfordert, dass alle sensiblen Dokumente in einem virtuellen Datenraum geschützt werden, in dem sie nur von autorisierten Personen mit den entsprechenden Berechtigungen abgerufen werden können. Sensible Dokumente sollten nicht auf freigegebenen Laufwerken oder Dateiservern gespeichert werden, wo sie ohne Autorisierung öffentlich bekannt werden können.

Aus DSGVO wird TTDSG

Nach drei Jahren DSGVO gibt es im kommenden Monat eine große Neuerung: Aus den Gesetzen DSGVO, TMG und TKG soll ab Dezember 2021 das „TTDSG“ werden. In Langform: Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) will der Bundestag mit einem neuen Gesetzesentwurf Rechtsunsicherheit schaffen. Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG werden daher zusammengefasst. Der Gesetzesentwurf zur „Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (kurz also TTDSG) liegt beim Bundespräsidenten zur Ratifikation vor.

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Foto: dataroomX®

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

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