12.02.2021
Das berichtet das Handelsblatt in seiner aktuellen Onlineausgabe. Der Zeitung zufolge verlagerten Europäische Unternehmen massenhaft ihre Daten auf Datenräumen von US-Techkonzernen. Das Problem: Die Datenschutzgrundverordung (DSGVO) verbietet das. Das Gesetz sieht millionenschwere Strafen bis zu 2% des Konzernumsatzes vor. Dahinter stehen die Datenschützer aus Hamburg und Baden-Würtemberg, die sich jetzt deutsche Firmen vorknöpfen und verschärft dagegen vorgehen, weiß das Handelsblatt.
Europäische Unternehmen hosten auf US-amerikanischen Datenräumen
Laut dem Wirtschaftsmagazin gebe es kaum noch Unternehmen in Deutschland, die ohne die Datenraum-Dienste der US-Techkonzerne auskommen. So habe die Deutsche Bahn die eigenen Server weitgehend abgeschaltet und setze auf AmazonWebService und Microsoft. Von der Deutschen Bank weiß das Handelsblatt, dass sie ihre IT-Systeme in Datenräumen von Alphabet/Google hoste. Durch die Pandemie und die Empfehlung zu Homeoffice-Arbeitsplätzen sei das Problem verstärkt worden.
Datenschützer gehen gegen Microsoft & Co. vor
Das könnte jetzt teuer für die Firmen werden. Dem Handelsblatt zufolge seien die Aufsichtsbehörden auf den Plan gerufen worden. „Datenschützer in Hamburg und Baden-Württemberg haben entsprechende Verfahren eingeleitet. Auslöser waren Beschwerden, dass die Daten in der Cloud nicht ausreichend geschützt seien“, so das Handelsblatt und zitiert dazu Dr. Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg: „Wir gehen dem nach und beteiligen uns auch an länderübergreifenden Prüfmaßnahmen.“ Seit dem 1. Januar 2017 ist Brink oberster Datenschutzmann. Er wurde vom Landtag Baden-Württemberg für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Seine Credo: „Datenschutz und Informationsfreiheit sind moderne Bürgerrechte. Sie garantieren unsere Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter: Die Freiheit, unsere Daten zu nützen – aber auch die Freiheit, unsere Daten zu schützen! Dabei unterstützen wir die Bürger als unabhängige und bürgerfreundliche Stelle.“
Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung
Immer wieder wird das Thema Datenclouds und DSGVO diskutiert. Eigentlich ist seit langem klar: Die Daten gehören in deutsche Datenräume. Doch vor allem AmazonWebService (AWS), das aus dem Rechenzentrum der Amazon-Webshops entstanden ist, mit seinem Standort in Frankfurt akquiriert immer mehr Europäische Unternehmen und Konzerne für das Outsourcing ihrer Daten. Brink weist immer wieder daraufhin, dass ein datenverarbeitendes Unternehmen, das künftig auf dem europäischen Markt agieren wolle, die europäischen Rechtsstandards erfüllen müsse, insbesondere die DSGVO sei einzuhalten.
Datenflüsse aus Europa in die USA sind nicht mehr zulässig
„Dazu gehört, dass die Unternehmen Betroffene informieren, wenn Sicherheitsbehörden Zugriff auf ihre Daten erlangen. Der Europäischen Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass Datenflüsse aus Europa in die USA ohne solche zusätzliche Maßnahmen nicht mehr zulässig sind.“ Brink stellt fest, dass Unternehmen wie Microsoft sich nach dem europäischen Datenschutz richte und ihre Vertragsklauseln entsprechend änderten. Damit sei die Transferproblematik von Daten in die USA nicht generell gelöst. Denn eine Ergänzung der Standardvertragsklauseln könne eben nicht dazu führen, dass der vom Europäischen Gerichtshof als unverhältnismäßig beanstandete Zugriff der US-amerikanischen Geheimdienste auf die Daten unterbunden werde, so der baden-württembergische Datenschützer.
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