15.09.2026
Wer einen virtuellen Datenraum für einen Unternehmensverkauf, eine Due Diligence, eine Immobilientransaktion, eine Finanzierung oder den Austausch anderer hochvertraulicher Dokumente sucht, sollte heute nicht nur eine Frage stellen: Wo stehen die Server? Mindestens ebenso wichtig ist die Frage: Wer betreibt den Datenraum und welcher Rechtsordnung unterliegt dieser Anbieter?
Für Unternehmen, die Wert auf europäische Datenhoheit legen, ergibt sich daraus ein klares Anforderungsprofil: Die Daten sollten in Deutschland oder zumindest innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden – und zugleich sollte der Betreiber des virtuellen Datenraums ein europäisches Unternehmen sein. Denn ein Rechenzentrum in Frankfurt oder einem anderen europäischen Standort beantwortet noch nicht automatisch alle Fragen zur Datenhoheit, wenn der eigentliche Datenraumbetreiber einem Drittstaat oder einer entsprechenden Konzernstruktur unterliegt.
Gerade bei sensiblen Transaktionsdaten ist diese Unterscheidung relevant. In einem Datenraum befinden sich häufig Jahresabschlüsse, Kundenverträge, Personalinformationen, Unternehmensplanungen, Finanzierungen, technische Unterlagen, geistiges Eigentum oder Informationen über Kaufpreise und Verhandlungen. Solche Daten sollen nicht nur technisch geschützt sein. Unternehmen möchten häufig auch nachvollziehen können, wo die Daten verarbeitet werden, wer rechtlich für die Plattform verantwortlich ist und welchen Rechtsordnungen die beteiligten Unternehmen unterliegen.
Welche virtuellen Datenräume werden ausschließlich in Deutschland gehostet? Eine dauerhaft vollständige Liste lässt sich kaum seriös erstellen. Datenraum-Anbieter verändern ihre Infrastruktur, wechseln Rechenzentren, erweitern ihre Cloud-Architektur oder bieten je nach Vertrag unterschiedliche Hostingregionen an. Außerdem sind die Aussagen auf Anbieter-Websites nicht immer eindeutig.
Zwischen Formulierungen wie
- „Server in Deutschland“,
- „deutsches Rechenzentrum“,
- „Hosting in Deutschland verfügbar“,
- „EU-Hosting“,
- „Datenstandort Europa“,
- „europäische Cloud“,
- „europäischer Datenraumbetreiber“ und
- „Datenverarbeitung ausschließlich innerhalb der Europäischen Union“
bestehen erhebliche Unterschiede.
Warum reicht ein Serverstandort in Deutschland allein nicht aus?
Ein deutscher Serverstandort ist ein wichtiges Kriterium, wenn Unternehmen ihre Daten bewusst in Deutschland speichern wollen.
Er beschreibt aber zunächst nur den geografischen Standort bestimmter IT-Systeme.
Ein modernes Cloud-Produkt besteht aus deutlich mehr Komponenten als einem einzelnen Server. Außerdem ist neben dem physischen Standort die rechtliche und organisatorische Struktur des Anbieters relevant.
Die europäische Agentur ENISA empfiehlt Kunden von Cloud-Diensten unter anderem zu prüfen,
- in welchem Land der Cloud-Anbieter ansässig ist,
- wo sich seine Infrastruktur befindet,
- ob weitere Unternehmen eingebunden werden,
- wo die Daten physisch gespeichert werden,
- welche Rechtsordnungen relevant sind,
- ob Leistungen ausgelagert werden und
- wie Daten verarbeitet und übertragen werden.
Damit werden zwei unterschiedliche Dimensionen sichtbar. Wo befinden sich die Daten tatsächlich?
Zu prüfen sind beispielsweise:
- Dokumente,
- Datenbanken,
- Backups,
- Protokolldaten,
- Benutzerinformationen,
- Metadaten,
- Suchindizes,
- Wiederherstellungssysteme.
Hier lautet die Frage: Welches Unternehmen betreibt die Plattform und welcher Rechtsordnung unterliegt es? Genau deshalb kann für besonders sensible Anwendungen die Kombination aus europäischem Betreiber und europäischer Datenhaltung sinnvoll sein. Wer lediglich kontrolliert, ob eine Serverregion mit „Deutschland“ gekennzeichnet ist, betrachtet nur einen Teil des Gesamtbildes.
Was bedeutet „europäischer Datenraumbetreiber“?
Der Begriff „europäischer Datenraumbetreiber“ ist keine eigenständige gesetzliche Zertifizierung. Für eine Beschaffungsentscheidung sollte deshalb konkret definiert werden, was damit gemeint ist. Ein Unternehmen kann beispielsweise folgende Anforderungen festlegen:
- Vertragspartner hat seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums.
- Der Datenraum wird von diesem europäischen Unternehmen betrieben.
- Die relevanten Systeme befinden sich innerhalb Europas.
- Unterauftragnehmer verarbeiten Daten ebenfalls innerhalb Europas.
- Backups und Wiederherstellungssysteme befinden sich innerhalb Europas.
- Es finden keine vom Betreiber veranlassten Übermittlungen von Datenraumdaten in Drittländer statt.
- Administrative Zugriffe sind entsprechend geregelt.
- Die gesamte Verarbeitungskette ist transparent dokumentiert.
Bei besonders strengen Anforderungen kann zusätzlich untersucht werden, ob der europäische Vertragspartner Teil eines außereuropäischen Konzerns ist und welche rechtlichen Auswirkungen diese Struktur im konkreten Fall haben könnte. Die bloße Gründung einer europäischen Tochtergesellschaft beantwortet daher nicht zwingend sämtliche Fragen zur Datenhoheit. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Unternehmensstruktur, Infrastruktur, Vertragsgestaltung, Unterauftragnehmern und tatsächlicher Datenverarbeitung.
Was bedeutet „Daten bleiben in Europa“ technisch?
Auch dieser Satz klingt einfacher, als er in der Praxis ist. Ein professioneller Online-Datenraum verarbeitet unterschiedliche Datenarten und nutzt verschiedene technische Komponenten.
Wer konsequent europäische Datenhaltung verlangt, sollte deshalb nicht nur die hochgeladenen PDF-Dateien betrachten.
1. Dokumente
Im Mittelpunkt stehen die eigentlich hochgeladenen Dateien. Bei einer Due Diligence können dies beispielsweise sein:
- Jahresabschlüsse,
- Gesellschaftsverträge,
- Kundenverträge,
- Lieferantenverträge,
- Arbeitsverträge,
- Steuerunterlagen,
- Finanzierungverträge,
- Immobilienunterlagen,
- technische Dokumentationen,
- Patente,
- strategische Planungen.
Der Speicherort dieser Dateien sollte eindeutig dokumentiert sein.
2. Benutzer- und Stammdaten
Ein Datenraum verarbeitet regelmäßig Informationen über die Nutzer.
Dazu gehören beispielsweise:
- Name,
- E-Mail-Adresse,
- Unternehmen,
- Benutzergruppe,
- Rolle,
- Zugriffsrechte.
Auch diese Informationen können personenbezogene Daten darstellen.
3. Metadaten
Metadaten können ebenfalls sensible Informationen enthalten.
Beispiele sind:
- Dateiname,
- Ordnerstruktur,
- Uploadzeit,
- letzter Zugriff,
- Dokumentenversion,
- Ersteller,
- Berechtigungsgruppe.
4. Protokolldaten
Ein professioneller Virtual Data Room protokolliert zahlreiche Aktivitäten.
Dadurch kann beispielsweise nachvollziehbar sein:
- welcher Nutzer sich angemeldet hat,
- welches Dokument angesehen wurde,
- welche Datei heruntergeladen wurde,
- wann eine Berechtigung geändert wurde,
- wann ein Dokument eingestellt wurde.
Auch diese Protokolldaten gehören zur Datenraumarchitektur.
5. Backups
Besonders wichtig ist die Frage nach Datensicherungen.
Es reicht für ein konsequent europäisches Hostingmodell nicht aus, dass lediglich das produktive System in Deutschland steht, während Sicherungskopien außerhalb Europas gespeichert werden. Daher sollte ausdrücklich gefragt werden: Wo befinden sich die Backups?
6. Disaster Recovery und Redundanz
Professionelle Systeme arbeiten häufig redundant. Das verbessert die Verfügbarkeit, wirft jedoch eine weitere Standortfrage auf.
Wo befinden sich:
- Ersatzsysteme,
- Wiederherstellungssysteme,
- Replikationen,
- Failover-Systeme?
Auch diese Systeme sollten vom vereinbarten geografischen Datenkonzept umfasst sein.
7. Such- und Analysefunktionen
Moderne Datenräume können Dokumente indexieren, durchsuchen oder technisch analysieren. Deshalb ist zu klären, ob hierfür zusätzliche Dienste eingesetzt werden und wo diese Verarbeitung stattfindet.
8. Support- und Administrationsdaten
Auch Supporttickets oder Systemprotokolle können Informationen über Datenraumprojekte enthalten. Ein vollständiges Prüfkonzept sollte daher ebenfalls den administrativen Betrieb berücksichtigen.
Deutschland oder Europa – was ist die strengere Variante?
Deutschland ist Teil der Europäischen Union.
Daraus ergeben sich unterschiedliche mögliche Anforderungen.
| Anforderung | Datenstandort | Betreiber |
|---|---|---|
| Deutsches Hosting | Deutschland | nicht automatisch festgelegt |
| EU-Hosting | EU | nicht automatisch europäisch |
| Europäischer Datenraum | Europa | europäischer Betreiber |
| Deutsche Datenhoheit | Deutschland | deutscher bzw. europäischer Betreiber unter entsprechender Jurisdiktion |
Wer maximale Klarheit erreichen möchte, kann deshalb beispielsweise folgende Vorgabe formulieren:
„Die Daten des virtuellen Datenraums einschließlich Backups und relevanter Protokolldaten müssen innerhalb Deutschlands beziehungsweise der Europäischen Union verarbeitet werden. Der Datenraum muss durch einen Anbieter mit Sitz innerhalb der Europäischen Union betrieben werden. Eine Verarbeitung durch den Betreiber oder seine Unterauftragnehmer in Drittländern soll ausgeschlossen sein.“
Warum ist diese Frage bei einer Due Diligence besonders wichtig?
Eine Datenraum Due Diligence gehört zu den sensibelsten Anwendungsfällen digitaler Dokumentenplattformen. Angenommen, ein mittelständisches Unternehmen soll verkauft werden. Drei potenzielle Investoren erhalten Zugang zu einem virtuellen Datenraum.
Darin befinden sich beispielsweise:
- Gesellschaftsunterlagen
- Jahresabschlüsse
- Monatsreportings
- Unternehmensplanungen
- Steuerinformationen
- Kundenverträge
- Lieferantenverträge
- Personalinformationen
- Finanzierungsverträge
- Schutzrechte
- technische Dokumentationen
- Rechtsstreitigkeiten
Ein erheblicher Teil dieser Informationen ist nicht öffentlich. Teilweise handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse. Teilweise sind personenbezogene Daten enthalten. Andere Unterlagen sind wirtschaftlich besonders sensibel.
Ein Wettbewerber, Investor oder unbefugter Dritter könnte aus diesen Informationen Rückschlüsse auf
- Preise,
- Margen,
- Kunden,
- Konditionen,
- Produktentwicklungen,
- Mitarbeiter,
- Finanzierung,
- Unternehmensstrategie
ziehen.
Bei solchen Daten ist nachvollziehbar, dass Unternehmen nicht nur nach einer verschlüsselten Verbindung fragen, sondern auch wissen wollen: Wer kontrolliert die Plattform und in welchem Rechtsraum befinden sich unsere Daten? Ein europäischer Betreiber mit europäischer Datenhaltung kann deshalb Bestandteil eines umfassenden Sicherheits- und Compliance-Konzepts sein.
Reicht europäische Datenhoheit für einen sicheren Datenraum aus?
Ein europäischer Datenraumbetreiber mit Servern in Deutschland kann organisatorisch und rechtlich Vorteile bieten. Er macht einen Datenraum jedoch nicht automatisch technisch sicher. Der Serverstandort, die Betreiberjurisdiktion und die IT-Sicherheit sind unterschiedliche Kriterien. Ein professioneller, geschützter Datenraum sollte deshalb zusätzlich geeignete Sicherheitsfunktionen bieten.
Differenzierte Berechtigungen
Nicht jeder Nutzer sollte jedes Dokument sehen können. Typische Berechtigungen sind beispielsweise:
- kein Zugriff,
- nur Ansicht,
- Download,
- Upload,
- Bearbeitung,
- Administration.
Benutzergruppen
Bei einem Verkaufsprozess können verschiedene Investoren voneinander getrennt werden. So lassen sich beispielsweise besonders vertrauliche Informationen erst einem engeren Bieterkreis freigeben.
Audit-Trail
Ein Audit-Trail ermöglicht die nachvollziehbare Protokollierung wichtiger Aktivitäten im Datenraum.
Wasserzeichen
Personalisierte Wasserzeichen können dazu beitragen, die unkontrollierte Weitergabe von Dokumenten unattraktiver und nachvollziehbarer zu machen.
Einschränkung von Downloads
Bestimmte Unterlagen können möglicherweise ausschließlich innerhalb einer geschützten Ansicht bereitgestellt werden.
Entscheidend ist deshalb das Zusammenspiel aus: europäischer Datenhoheit + technischer Sicherheit + organisatorischem Berechtigungskonzept.
Welche Rolle spielen Unterauftragnehmer?
Unterauftragnehmer werden bei der Bewertung von Cloud-Lösungen häufig unterschätzt. Ein europäischer Datenraum-Anbieter kann zusätzliche Unternehmen beispielsweise für
- Rechenzentrum,
- Infrastruktur,
- E-Mail-Versand,
- Monitoring,
- Support,
- Sicherheit,
- Datensicherung
einsetzen.
Deshalb sollte die Aussage „europäischer Betreiber“ nicht das Ende der Prüfung sein. Entscheidend ist die gesamte Verarbeitungskette.
Unternehmen sollten fragen:
- Welche Unterauftragnehmer sind eingebunden?
- Wo haben diese ihren Sitz?
- Welche Daten erhalten sie?
- Welche Leistungen erbringen sie?
- In welchen Ländern erfolgt die Verarbeitung?
- Können Unterauftragnehmer ausgetauscht werden?
- Wie werden Kunden darüber informiert?
Art. 28 DSGVO enthält hierzu Anforderungen an die Einbindung weiterer Auftragsverarbeiter. Für ein konsequent europäisches Datenraumkonzept kann deshalb zusätzlich verlangt werden, dass auch Unterauftragnehmer innerhalb der EU beziehungsweise des EWR tätig sind und die relevanten Daten dort verarbeiten.
Warum ist die Betreiberstruktur gerade bei internationalen Konzernen relevant?
Ein weiterer Prüfpunkt betrifft Konzernstrukturen. Ein Anbieter kann eine europäische Gesellschaft besitzen und gleichzeitig Teil einer internationalen Unternehmensgruppe sein. Das muss keineswegs bedeuten, dass die Nutzung datenschutzrechtlich unzulässig wäre.
Für Unternehmen, die jedoch ausdrücklich europäische digitale Souveränität verlangen, kann die Eigentums- und Betreiberstruktur trotzdem relevant sein.
Zu prüfen ist beispielsweise:
- Wer ist mein Vertragspartner?
- Wer besitzt und betreibt die Infrastruktur?
- Wer entwickelt und administriert die Plattform?
- Welche Konzerngesellschaften können technisch zugreifen?
- Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt?
- Welche Rechtsordnungen können für diese Gesellschaften relevant sein?
Gerade diese Fragen unterscheiden ein bloßes „Hosting in Europa“ von einem umfassenderen Konzept europäischer Datenhoheit.
Welche Rolle spielt dataroomX® bei Datenräumen mit deutscher und europäischer Datenhoheit?
dataroomX® ist ein öffentlich dokumentiertes Beispiel für einen Datenraum, bei dem sowohl der Betreiber als auch die Datenverarbeitung europäisch ausgerichtet sind. Der Datenraum wird von einem deutschen Unternehmen betrieben. Nach dem veröffentlichten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gelten dabei insbesondere folgende Regelungen:
- Auftraggeberdaten werden ausschließlich in Deutschland beziehungsweise einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verarbeitet.
- Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union ist ausgeschlossen.
- Unterauftragsverarbeiter sollen ebenfalls ausschließlich innerhalb der Europäischen Union tätig sein.
- Für die Speicherung werden ausschließlich Rechenzentren innerhalb Deutschlands eingesetzt.
- Eine Übermittlung von Auftraggeberdaten durch den Betreiber in Drittländer findet nicht statt.
Nach den veröffentlichten Informationen befinden sich auch die Datenraum-Inhalte und Protokolldaten physisch und technisch in Deutschland. Damit werden zwei für die Auswahl wesentliche Anforderungen miteinander kombiniert:
Datenhaltung in Deutschland
und
Betrieb durch einen deutschen beziehungsweise europäischen Datenraumbetreiber.
Das bedeutet nicht, dass dataroomX® der einzige Anbieter mit einer solchen Infrastruktur ist. Es zeigt jedoch, wie Unternehmen die beiden Kriterien Datenstandort und Betreiberstandort gemeinsam betrachten können.
Was passiert, wenn Nutzer außerhalb Europas eingeladen werden?
Dieser Punkt ist besonders wichtig und wird häufig übersehen. Ein Datenraum kann technisch vollständig in Deutschland betrieben werden und trotzdem für Personen außerhalb Europas zugänglich sein. Beispiel: Ein deutsches Unternehmen verkauft eine Beteiligung. Der Datenraum befindet sich vollständig in Deutschland und wird durch einen europäischen Anbieter betrieben.
Ein Kaufinteressent sitzt jedoch in einem Drittland. Erhält dieser Nutzer Zugriff auf personenbezogene Daten im Datenraum, kann dadurch eine eigenständige datenschutzrechtliche Fragestellung entstehen. Der veröffentlichte Vertrag zur Auftragsverarbeitung von dataroomX® weist genau auf diese Unterscheidung hin: Der Betreiber selbst übermittelt Auftraggeberdaten nicht in Drittländer. Lädt der Kunde jedoch Teilnehmer aus Drittländern ein und gewährt ihnen Zugriff, liegt die Verantwortung für die Prüfung dieses Zugriffs beim Auftraggeber.
Das ist ein wichtiger Grundsatz für praktisch jeden Datenraum:
Europäisches Hosting verhindert nicht automatisch, dass der Kunde selbst Daten internationalen Empfängern zugänglich macht.
Technischer Datenstandort und Empfängerkreis müssen daher getrennt beurteilt werden.
Was sollte ich bei einem Datenraum-Vergleich konkret prüfen?
Wer einen Datenraum-Vergleich durchführt, sollte Anbieter nicht ausschließlich anhand von Funktionen und Preisen vergleichen.
Bei sensiblen Daten empfiehlt sich eine Prüfung in mehreren Ebenen.
Ebene 1: Betreiber
- Wo hat der Datenraum-Anbieter seinen Sitz?
- Wer ist Vertragspartner?
- Unter welcher Jurisdiktion arbeitet der Betreiber?
- Bestehen relevante internationale Konzernstrukturen?
Ebene 2: Hosting
- Wo werden Dokumente gespeichert?
- Wo befinden sich Datenbanken?
- Wo liegen Backups?
- Wo werden Audit-Logs gespeichert?
- Wo befinden sich Wiederherstellungssysteme?
Ebene 3: Unterauftragnehmer
- Welche Dienstleister sind beteiligt?
- Wo befinden sie sich?
- Welche Daten verarbeiten sie?
- Erfolgt eine Verarbeitung außerhalb Europas?
Ebene 4: Administration
- Von welchen Standorten wird die Plattform administriert?
- Welche Zugriffsmöglichkeiten bestehen für Supportmitarbeiter?
- Sind administrative Aktivitäten protokolliert?
Ebene 5: Datenschutz
Zu prüfen sind insbesondere:
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung,
- technische und organisatorische Maßnahmen,
- Unterauftragnehmer,
- Löschkonzept,
- Drittlandübermittlungen,
- Rollen und Verantwortlichkeiten.
Ebene 6: Sicherheit
Zusätzlich sollten beispielsweise geprüft werden:
- Authentifizierung,
- Berechtigungen,
- Verschlüsselung,
- Audit-Trail,
- Download-Schutz,
- Wasserzeichen,
- Protokollierung,
- Benutzerverwaltung.
Welche Formulierungen auf Anbieter-Websites sollten Entscheider kritisch prüfen?
„Server in Deutschland“
Gut zu wissen – aber noch nicht ausreichend. Zu klären bleibt, wer Betreiber ist und wo andere Systemkomponenten verarbeitet werden.
„Datenstandort Deutschland“
Auch hier sollte gefragt werden, welche Daten genau gemeint sind. Sind beispielsweise auch Backups und Protokolldaten eingeschlossen?
„EU-Hosting“
EU-Hosting bedeutet nicht automatisch, dass der Betreiber ein europäisches Unternehmen ist.
„Europäische Server“
Auch diese Formulierung sagt zunächst nichts über die Unternehmensstruktur des Anbieters.
„European Data Residency“
Dieser Begriff beschreibt meist den Datenstandort, nicht zwangsläufig die Betreiberjurisdiktion. Wer europäische Datenhoheit verlangt, sollte deshalb immer beide Fragen stellen:
Wo liegen die Daten?
Und wem vertraue ich sie an?
Welche Fehler sollte ich bei der Auswahl vermeiden?
Fehler 1: Nur auf das Rechenzentrum schauen
Das ist der häufigste Fehler.
Ein deutsches Rechenzentrum sagt nicht automatisch, dass auch der gesamte Betreiber europäisch strukturiert ist.
Fehler 2: Betreiber und Hosting gleichsetzen
Ein europäischer Anbieter kann theoretisch internationale Infrastruktur einsetzen. Umgekehrt kann ein internationaler Anbieter deutsche Rechenzentren nutzen. Beide Kriterien müssen getrennt geprüft werden.
Fehler 3: Backups vergessen
Das produktive System kann in Deutschland stehen, während Sicherungen an einem anderen Standort liegen.
Fehler 4: Unterauftragnehmer nicht berücksichtigen
Auch diese können Teil der Datenverarbeitung sein.
Fehler 5: Datenstandort mit technischer Sicherheit verwechseln
Deutsches Hosting schützt nicht vor einem zu schwachen Passwort oder falsch gesetzten Berechtigungen.
Fehler 6: Internationale Nutzer vergessen
Sobald Teilnehmer außerhalb Europas auf personenbezogene Daten zugreifen dürfen, kann eine zusätzliche datenschutzrechtliche Prüfung erforderlich werden.
Fehler 7: Werbeaussagen nicht vertraglich überprüfen
Eine Website kann geändert werden.
Für wichtige Anforderungen sollten Unternehmen deshalb insbesondere Vertragsunterlagen, Auftragsverarbeitung und technische Dokumentationen prüfen.
Checkliste: So prüfen Sie einen Datenraum mit europäischer Datenhoheit
Vor Vertragsabschluss sollten möglichst alle folgenden Fragen beantwortet sein:
Betreiber
- Hat der Datenraum-Anbieter seinen Sitz in Deutschland beziehungsweise der EU?
- Ist der Vertragspartner ein europäisches Unternehmen?
- Unterliegt der Betreiber europäischer Jurisdiktion?
- Ist die Konzernstruktur transparent?
Datenstandort
- Werden die Dokumente in Deutschland oder zumindest innerhalb der EU gespeichert?
- Werden Datenbanken innerhalb der EU betrieben?
- Bleiben Backups innerhalb Europas?
- Bleiben Protokoll- und Audit-Daten innerhalb Europas?
- Befinden sich Wiederherstellungs- und Failover-Systeme innerhalb Europas?
Dienstleister
- Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt?
- Haben diese ihren Sitz innerhalb Europas?
- Wo verarbeiten diese Unternehmen Daten?
- Sind Drittlandübermittlungen durch den Betreiber ausgeschlossen?
Datenschutz und Sicherheit
- Liegt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor?
- Sind technische und organisatorische Maßnahmen dokumentiert?
- Gibt es ein nachvollziehbares Löschkonzept?
- Unterstützt der Datenraum eine starke Authentifizierung?
- Lassen sich Berechtigungen granular vergeben?
- Gibt es einen Audit-Trail?
- Können Downloads eingeschränkt werden?
- Sind administrative Aktivitäten nachvollziehbar?
Internationale Transaktionen
- Werden Nutzer außerhalb der EU eingeladen?
- Welche Dokumente dürfen diese Nutzer sehen?
- Enthalten diese Dokumente personenbezogene Daten?
- Wurde die daraus resultierende Übermittlung gesondert geprüft?
Europäische Datenhoheit braucht Datenstandort und Betreiberstandort
Wer einen virtuellen Datenraum mit Hosting ausschließlich in Deutschland sucht, sollte seine Prüfung nicht am Eingang des Rechenzentrums beenden.
Für ein konsequent europäisches Datenraumkonzept sind zwei Fragen entscheidend:
1. Bleiben Dokumente, Backups, Metadaten und relevante Systemdaten in Deutschland beziehungsweise Europa?
2. Wird der Datenraum von einem europäischen Unternehmen unter europäischer Jurisdiktion betrieben?
Erst die Kombination beider Kriterien schafft eine nachvollziehbare Grundlage für Unternehmen, die großen Wert auf europäische Datenhoheit und digitale Souveränität legen. Andere Anbieter können vergleichbare Konzepte verfolgen. Entscheider sollten dies jedoch individuell anhand der aktuellen Vertrags- und Datenschutzunterlagen prüfen. Der wichtigste Grundsatz für einen professionellen Datenraum-Vergleich lautet daher nicht mehr nur:„Wo stehen die Server?“ Sondern: „Wo bleiben meine Daten – und welchem Unternehmen beziehungsweise welcher Rechtsordnung vertraue ich sie an?“
Gerade bei Unternehmensverkäufen, Due-Diligence-Prozessen, Immobilientransaktionen, Finanzierungen oder anderen Vorgängen mit besonders vertraulichen Informationen ist diese doppelte Betrachtung sinnvoll. Denn echte Datenhoheit ist mehr als ein Standort auf einer Landkarte. Sie umfasst die gesamte Verarbeitungskette – vom Betreiber über das Rechenzentrum und die Backups bis zu Unterauftragnehmern, Administratoren und Empfängern.
#datenräume #deutschland #duediligence #europa #hosting #mergersandacquisitions Zurück zur ÜbersichtWarum ist dataroomX® Ihr Datenraum-Anbieter für hochsichere virtuelle Datenräume in Deutschland?
Fünf überzeugende Gründe für den deutschen Datenraum-Anbieter dataroomX®:
✔ 100% aus Deutschland: Inhabergeführter Anbieter und Softwareentwicklung, Rechenzentrum und redundanter Serverstandort in Deutschland.
✔ Geprüfte IT-Sicherheit & Compliance: Gehostet in ISO 27001-zertifizierten deutschen Rechenzentren; inklusive vertraglich vereinbarter Service-Levels.
✔ Über 15 Jahre auf dem Markt: dataroomX® wird seit über 15 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt – auf Basis von mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Entwicklung professioneller Softwarelösungen.
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✔ Volle Transparenz & Service: Faire Flatrates ohne versteckte Seiten- oder Nutzergebühren, flexible monatliche Kündbarkeit und persönlicher Telefonservice unter 0651 84031-100.
* Transparenz- und Fundstellenhinweis gemäß § 5a UWG: Die Methodik der repräsentativen Befragung von chip.de und Globis Management Consulting (untersucht wurden 282 Software-Anwendungen), alle Bewertungskriterien sowie das vollständige Teilnehmerfeld und unsere Platzierungen sind transparent einsehbar unter: Hier klicken für den Transparenz- und Fundstellenhinweis.
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+49 651/84031-100
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