Industriespionage: Achtung vor ausländischen Datenraum-Anbieter

Das Cloud-Computing hat im Business um Firmenverkäufe und -übernahmen längst Einzug gefunden. Dokumente werden auf Cloud-Servern abgelegt und den Kaufinteressenten zur Einsicht gegeben. Während vor wenigen Jahren noch die Kaufinteressenten sich in realen Räumen beim Wirtschaftsprüfer, Anwalt oder Notar einfanden, betreten sie nun „virtuelle Datenräume“, welche vertragsrechtlich als „Cloud-as-a-Service“ angemietet werden.

Umdenken nach Inkrafttreten der EU-DSGVO

Insbesondere nach der Einführung der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (der „EU-DSGVO“) ist das Thema Sicherheit in den Fokus vieler M&A-Experten geraten. Viele teilten die sensiblen Dokumente bei großen Filehosting-Diensten wie Dropbox, Amazon Webservice oder GoogleDrive und sind nach der Gesetzesnovelle verunsichert. „Da es sich bei den Anbietern um US-amerikanische Unternehmen handelt, haben wir nun Umschau nach europäischen Datenraum-Anbietern gehalten“, erklärt uns der Managementberater Benjamin Meier.

Cloud-basierte Datenräume aus Deutschland

Die Entscheidung von den physischen Datenräume auf Cloud-basierte Datarooms zu setzen, war für den Absolvent der EBS Universität in Oestrich-Winkel eine Selbstverständlichkeit. Für ihn sind die virtuellen Datenräume bei regulären Due Diligence-Prozessen alternativlos. Insbesondere für internationale Interessenten bietet die digitale Bereitstellung der Unterlagen nur Vorteile. Zeit für Anreise und die entsprechenden Kosten fallen weg. Aber auch die beteiligten Unternehmen – vom Wirtschaftsprüfer über die Anwälte bis hin zum M&A-Berater – können dezentral ihre Daten hochladen. „Ein echter Gewinn“, so der M&A-Experte. Sein Unternehmen vertraut dabei auf den deutschen Anbieter von Datenräumen, dataroomX®. „Obwohl das System eine Menge Funktionen bietet, ist die Bedienung einfach, intuitiv und schnell. Das hat uns bei diesem Anbieter von Datenraum-Lösungen besonders gut gefallen.“

Milliardenschäden durch US-Industriespionage

Ein US-amerikanischer Anbieter komme derzeit nicht mehr infrage: „Auch wenn viele Datenraum-Betreiber vorgeben, dass die Anwendungen der europäischen Grundverordnung entsprechen, so können Geheimdienste ohne unser Wissen auf die Dokumente zugreifen. Und leider ist das Tätigkeitsfeld des US-Geheimdienstes nicht nur Terrorabwehr, sondern auch Industriespionage“, beklagt Benjamin Meier. Kürzlich berichtete erst wieder die Wochenzeitung „Welt am Sonntag“, dass deutschen Unternehmen jährlich ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe durch diese Art der Industriespionage entstehe und beruft sich auf eine neue Studie. Seit dem NSA-Skandal ist bekannt, dass deutsche Unternehmen und Regierungseinrichtungen systematisch von den amerikanischen Geheimdiensten bespitzelt wurden.

Wie funktioniert ein Datenraum

Ein virtueller Datenraum funktioniert mit jedem Webbrowser und ist eine passwortgeschützte und besonders verschlüsselte Internet-Anwendung. Wie im Datenraum dataroomX® werden zur Prüfung die wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Verhältnisse abgelegt. Die Daten sollen helfen, eine Risikoprüfung vorzunehmen. Da es sich also um sehr vertrauliche oder sogar geheime Daten handelt, werden an einen virtuellen Datenraum besondere Sicherheitsanforderungen gestellt. Die Vorgänge werden von einer Software genauestens protokolliert. Die Dokumente erhalten auch ein individuelles Wasserzeichen, welches den Nutzer später identifizieren soll. Es gibt viele andere Anwendungsfelder für Datenräume. Im Immobilienbereich z. B. werden den Projektbeteiligten vor allem Pläne, Grundbuchauszüge, Rechnungen, Besprechungsprotokolle usw. zur Verfügung gestellt.

Vom physischen zum virtuellen Datenraum

„Datenraum“ ist ein feststehender Fachbegriff für die Einsicht in vertrauliche Unterlagen zwecks Prüfung einer Beteiligung oder eines Kaufs. Bis Anfang der 2000er-Jahre wurden die Dokumente nicht in einem digitalen, sondern physischen Datenraum bereitgestellt – z. B. beim Anwalt oder Steuerberater, der das Unternehmen vertrat. Hier wurde händig protokolliert, wer welche Ordner oder Dokumente eingesehen hat. International wird die Dienstleistung als VDR-Service („Virtual Data Room“) bezeichnet.

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

Schwerpunktthemen:
M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität