Datenräume erfordern Verschwiegenheitserklärung

Datenräume unterliegen dem Datengeheimnis. Dazu hat der Datenraum-Anbieter dataroomX® u. a. Verschwiegenheitserklärungen mit seinen Mitarbeitern und Dienstleistern abgeschlossen. Der Gesetzgeber hat Änderungen zum Schutz des § 203 StGB beschlossen, die im November 2017 in Kraft getreten sind. Die DATEV eG gelangt zu der Einschätzung, dass die Änderungen die Beauftragung externer IT-Dienstleister vereinfachen soll, aber auch den Abschluss einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung erforderlich machen.

Strafbarkeit bei der Verletzung von Berufsgeheimnissen

Durch die Neuregelungen wird die Strafbarkeit bei der Verletzung von Berufsgeheimnissen auch auf externe Dienstleister ausgedehnt, wie die DATEV berichtet: „Geben diese Dienstleister Berufsgeheimnisse unbefugt preis, machen sich künftig aber auch die Auftraggeber selbst strafbar, es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Schutz vor möglicher Strafbarkeit bietet nur eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister, die letzteren zur Verschwiegenheit verpflichtet.“

Online-Vereinbarung für DATEV-Kunden

DATEV bietet auf seiner Website den Abschluss einer solchen Vereinbarung an. Damit können sich Kunden vor einer möglichen Strafbarkeit besser schützen. Die Vereinbarungen können online mit wenigen Klicks ausgedruckt werden. Im wesentlichen geht es dabei um die Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatzvereinbarung erlangen könnten.

Geheimnisse nicht an Dritte weitergeben

Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht genannt) ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Laut Wikipedia können sowohl Privatpersonen (Berufsgeheimnisträger) als auch Amtsträger des Staates selbst (sogenanntes Amtsgeheimnis) verpflichtet werden. Dabei gelte der zur Verschwiegenheit Verpflichtete als Geheimnisträger, der zu Schützende als Geheimnisherr. Im weiteren Sinn ist demnach die Verschwiegenheitspflicht eng mit dem Datenschutz verknüpft, da der Verschwiegenheitspflicht nicht nur anvertraute Geheimnisse, sondern auch personenbezogene und andere Daten, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse, unterliegen können.

Unternehmen für Datenverarbeitung

Die DATEV steht für „Datenverarbeitung“ und ist eine aus über 40.000 Mitgliedern bestehende Genossenschaft. Sie ist als Softwarehaus und IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten tätig. Das Unternehmen zählt zu den größten IT-Dienstleistern und Softwarehäusern in Deutschland. So belegte das Unternehmen im Jahr 2016 Platz 3 im Ranking der Anbieter von Business-Software in Deutschland (Quelle: IDC, 2017). Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Kanzleiorganisation, Enterprise Resource Planning (ERP), IT-Dienstleistungen sowie Weiterbildung und Consulting.

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Foto: zabanski

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

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