22.09.2022
Unternehmensdaten sollen in Europa künftig besser genutzt werden. Das Datengesetz Data Act ermöglicht es Unternehmen daher, den Zugang zu Daten anderer Unternehmen zu verbessern, um neue datengetriebene Geschäftsmodelle und Innovationen zu schaffen. Viele Fragen werden aufgeworfen: Wie soll dieses Recht umgesetzt werden, vor welchen neuen Herausforderungen stehen Unternehmen und wo bleibt der Datenschutz?
Rechtlicher Rahmen für die europäische Datennutzung
Das Datengesetz zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung und Weitergabe von Daten zu schaffen, der in der gesamten EU gilt. Ziel der Kommission ist es, mit dem Entwurf den Austausch und die Nutzung von Daten für alle Akteure der wirtschaftlichen Wertschöpfungskette zu verbessern bzw. überhaupt erst zu ermöglichen. Das Datengesetz sieht vor, dass die DSGVO nicht berührt wird, so dass die Regelung bei personenbezogenen Daten uneingeschränkt weiter gilt. Damit bietet sie nicht nur keine Lösung für die bestehenden ungelösten Probleme im Datenschutz, sondern droht auch die Rechtsunsicherheit zu verschärfen.
Hürden bei der gemeinsamen Datennutzung
Auch die gemeinsame Nutzung und der Austausch von Daten zwischen Unternehmen spielt eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit in der vernetzten Welt. Durch eine bessere Nutzung von Daten können innovative Geschäftsmodelle entstehen und Prozesse effizienter gestaltet werden. Allerdings stoßen Unternehmen hierzulande oft auf Hindernisse. Die Frage der Relevanz zwischen der DSGVO und bevorstehenden Datengesetzen ist ebenso wichtig wie die Vielzahl neuer Gesetze, darunter das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte und das anstehende Gesetz über künstliche Intelligenz.
Überforderung bei kleinen Unternehmen
Gerade kleine Unternehmen werden von der Vielfalt und Detailtiefe der neuen Regelungen und dem damit verbundenen Prüfaufwand überfordert sein. Hinzu kommen noch offene Fragen bezüglich einer einheitlichen Auslegung der DSGVO, anstehende Anpassungen des BDSG und bürokratische Überlastung durch Doppelarbeit. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln ergab zudem, dass 71 % der deutschen Unternehmen die Anforderungen an ein effizientes Datenmanagement nicht erfüllen. Neben dem Datenschutz warten weitere Herausforderungen auf die deutsche Wirtschaft. Es haben sich einige datenschutzrechtliche Unklarheiten in Bezug auf den aktuellen Entwurf des Datengesetzes ergeben. Ähnlich wie bei den Datenportabilitätsvorschriften der DSGVO sind rechtliche und technische Vorgaben erforderlich, wie Daten übermittelt werden können. Voraussetzung ist auch die Klärung der Art der Daten. Lesen Sie dazu das gemeinsame Positionspapier von BvD e. V., Stiftung Datenschutz und DIHK.
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Unser Autor:
Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.
Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.
Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.
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