BSI aktualisiert Mindeststandard für sichere Web-Browser

Web-Browser sind die zentrale Software, um sich im Internet zu bewegen. Gleichzeitig sind sie die Online-Schnittstelle für zahlreiche Anwendungen und entwickeln eine stetig wachsende Funktionsvielfalt. Damit bieten Browser aber auch eine zunehmende Angriffsfläche und werden so zu einem beliebten Einfallstor für Cyber-Angriffe. Die dynamische Entwicklung von Software-Produkten macht daher auch eine regelmäßige Anpassung der Sicherheitsanforderungen nötig. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat daher nun den Mindeststandard für sichere Web-Browser aktualisiert und in der Version 2.0 veröffentlicht.

Browser sind Risiken für die Informationssicherheit

„Die Möglichkeiten, die moderne Web-Browser bieten, gehen immer auch mit Risiken für die Informationssicherheit einher. Um diese Risiken effektiv zu minimieren und einen sicheren Zugang zum Internet zu gestalten, hat das BSI Mindestsicherheitsanforderungen entwickelt. Web-Browser müssen aktuelle Sicherheitsstandards erfüllen und aktiv vom Hersteller gepflegt werden, damit Sicherheitslücken zeitnah geschlossen werden können. Anwenderinnen und Anwender sollten die Konfigurationsmöglichkeiten von Web-Browsern nutzen, um die Einstellungen an ihre individuellen Sicherheitsbedürfnisse anzupassen. Dann sind sie gut gerüstet, um sich sicher im Netz zu bewegen“, so BSI-Präsident Arne Schönbohm.

IT-Grundschutz-Anforderungen an sichere Browser

Das BSI stellt zudem eine aktuelle Übersicht zur Verfügung (PDF), wie zahlreiche Browser die Anforderungen des Mindeststandards jeweils umsetzen. Außerdem hat das BSI eine Gegenüberstellung von Mindeststandard und IT-Grundschutz-Anforderungen erstellt, die Anwenderinnen und Anwendern die Umsetzung erleichtern soll.

Orientierung für Verwaltung, Wirtschaft und Verbraucher

Der erstmals 2017 nach § 8 Abs. 1 BSIG veröffentlichte Mindeststandard für sichere Web-Browser richtet sich in erster Linie an IT-Verantwortliche, IT-Betriebspersonal und Informationssicherheitsbeauftragte der Bundesverwaltung. Er kann aber auch Ländern, Kommunen sowie der Wirtschaft und Verbrauchern als Orientierung dienen.

Das BSI hat einen Newsletter eingerichtet, der über alle neuen Entwicklungen im Bereich der Mindeststandards informiert.

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Foto: dataroomX®

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

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