BGH Datenraum

Bundesgerichtshof (BGH) klärt Aufklärungspflichten in Datenraum

BGH & Datenraum: In einer bemerkenswerten Entscheidung vom 15. September 2023 (V ZR 77/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Pflichten des Immobilienverkäufers bei der Einrichtung eines Datenraums näher definiert. Dieses Urteil ist für alle Akteure im Immobilienmarkt und alle Due Diligence-Prozesse im klassischen M&A-Geschäft von großer Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit virtuellen Datenräumen.

Wegweisendes BGH-Urteil zu Datenräumen im Immobiliengeschäft

Im Fokus des BGH-Urteils stand der Verkauf mehrerer Gewerbeeinheiten in einem großen Gebäudekomplex. Der Verkäufer hatte einen virtuellen Datenraum eingerichtet, der verschiedene relevante Dokumente enthielt. Kurz vor Vertragsabschluss wurde ein Protokoll einer Eigentümerversammlung hinzugefügt, das wesentliche Informationen über zukünftige Kosten und Sonderumlagen enthielt. Der Käufer wurde jedoch nicht explizit auf diese neue Information hingewiesen. Dieser Fall hatte einige Instanzen durchlaufen und landete nun zur Prüfung vor dem BGH.

Kern des BGH-Datenraum-Urteils

Der BGH hat klargestellt, dass die Einrichtung eines Datenraums allein nicht ausreicht, um die Aufklärungspflicht des Verkäufers zu erfüllen. Der Verkäufer muss vielmehr sicherstellen, dass der Käufer auf wichtige Informationen aufmerksam gemacht wird. Dies ist nach Meinung des BGH insbesondere dann relevant, wenn die Informationen kurz vor Vertragsschluss in den Datenraum eingestellt werden.

Praktische Folgerungen aus dem Datenraum-Urteil des BGH

Dieses BGH-Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis des Immobilienhandels und Due Diligence-Prozesse in anderen Branchen:

  1. Sorgfalt bei der Datenraum-Einrichtung: Die Einrichtung eines Datenraums erfordert laut BGH eine genaue Planung und Strukturierung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen leicht auffindbar und verständlich sind.
  2. Aktive Kommunikation im Datenraum: Verkäufer müssen aktiv nach Vorstellung des BGH sicherstellen, dass Käufer auf wichtige, neu hinzugefügte Informationen hingewiesen werden.
  3. Verantwortung der Käufer im Datenraum: Obwohl die Last der Offenlegung beim Verkäufer liegt, sollten Käufer weiterhin eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) durchführen, so der BGH.

BGH-Datenraum-Urteil gilt auch für andere Branchen

Der BGH hat mit dem BGH-Datenraum-Urteil einen klaren Rahmen für die Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf gesetzt, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Datenräumen. Der BGH stärkt damit die Transparenz und Fairness im Immobiliengeschäft und bietet eine wichtige Orientierungshilfe für alle Beteiligten. Das BGH-Urteil ist für deutsche Datenraum-Betreiber bindend.

Quelle: BGH, Urteil vom 15. September 2023 – V ZR 77/22

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dataroomX® erfüllt Anforderungen des BGH-Urteils zu Aufklärungspflichten in Datenräumen

Die Datenräume von dataroomX® entsprechen vollständig den vom BGH gesetzten Anforderungen. Am 15. September 2023 hat der BGH dazu in seinem Urteil (V ZR 77/22) wichtige Grundsätze zu den Aufklärungspflichten bei der Nutzung von Datenräumen verkündet. Dieses BGH-Urteil ist von entscheidender Bedeutung für alle Beteiligten bei Transaktionen und Due Diligence-Prozessen (DD). Glücklicherweise bietet dataroomX® eine Datenraumlösung, die vollständig mit den vom BGH gesetzten Anforderungen übereinstimmt.

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

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