04.03.2019
Kennen Sie Hippokrates? Der griechische Arzt lebte ca. 400 Jahre vor Christus und formulierte einen Eid. Dieser verpflichtet den Arzt zum Schweigen. Sämtliche Informationen, die er während der Behandlung über einen Menschen erfährt und die dessen Gesundheit betreffen, sollen sicher sein. Neben den Ärzten unterliegen auch weitere Berufe einer Schweigepflicht. Sie dürfen ihr Wissen nicht ohne die Erlaubnis der Betroffenen an Dritte weitergeben. Sollten private Geheimnisse ausgeplaudert werden, kann das strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Privatgeheimnisse schützen
Viele Berufsgeheimnisträger nutzen einen virtuellen Datenraum zum Austausch von Dokumenten. dataroomX® stellt Ihnen dafür gesicherte Cloudserver, eine verschlüsselte Übertragung und ein speziell abgesichertes Managementsystem zur Verfügung. Gehören Sie zu einer der nach §203 Abs. 1 des StGB definierten Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen?
Dazu gehören beispielsweise:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe, wenn für das Führen der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung notwendig ist
- Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung
- Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Verteidiger in gesetzlich geordneten Verfahren, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
- Organ oder Mitglied des Organs einer Patentanwalts-, Rechtsanwalts-, Buchprüfungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft
- Familien-, Ehe-, Jugend- und Erziehungsberater und Suchtberater in Beratungsstellen, die durch eine Behörde, Körperschaft, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Anstalt anerkannt wurde
- Mitglieder oder Beauftragte von anerkannten Beratungsstellen nach §§ 3 & 8 Schwangerschaftskonfliktgesetz
- Staatlich anerkannte Sozialpädagogen/Sozialarbeiter
- Unternehmensangehörige von privaten Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen und von steuerberaterlichen, anwaltlichen und privatärztlichen Verrechnungsstellen
- besonders verpflichtete Amtsträger (öffentlicher Dienst),
- Personen, die Befugnisse oder Aufgaben im Rahmen des Personalvertretungsrechts wahrnehmen,
- Mitglieder eines Untersuchungsausschusses, Ausschusses oder Rates, der für ein Gesetzgebungsorgan von Land oder Bund tätig ist, solange sie Hilfskräfte des Ausschusses oder nicht selbst Mitglieder des gesetzgebenden Organs sind
- Sachverständige, die öffentlich bestellt und auf die gewissenhafte Erfüllung von Obliegenheiten gesetzlich und förmlich verpflichtet sind, sowie
- Personen, die gesetzlich und förmlich auf eine gewissenhafte Einhaltung der Geheimhaltungspflicht im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben verpflichtet wurden
Nutzung des Datenraums mit höchster Sicherheit
Wer Berufsgeheimnisträger ist, sollte nicht nur selbst verschwiegen sein, sondern auch auf die Sicherheit der Datenräume achten. Werden Dokumente ausgetauscht, ist es wichtig, dass wirklich nur diejenigen einen Zugriff darauf haben, die dazu berechtigt sind. Digitale Datenräume von dataroomX® sind nicht nur sicher, sondern lassen sich auch intuitiv und einfach bedienen.
Für jede Datenraum-Anforderung ein faires Preismodell
Drei transparente Preismodelle berücksichtigen sämtliche Bedürfnisse der Kunden, abhängig davon, wie intensiv der Datenraum genutzt wird. Dabei werden sämtliche durch dataroomX® verwalteten Daten auf Servern gehostet, die in Deutschland stehen.
#berufsgeheimnis #datenschutz #schweigepflicht #transparente-preise #verschwiegenheitspflicht Zurück zur ÜbersichtDarum Datenraum dataroomX®:
- Deutscher Datenraum-Anbieter
- Deutscher Serverstandort
- Hochsichere Datenräume
- ISO-zertifiziertes Rechenzentrum
- DSGVO-konform
- BGH-konform
- Alle Preise Flattarife
- Zahlung per Rechnung
- Sofort nutzbar
- Kunden-Testsieger
- Notarielle Versiegelung
- Monatlich kündbar
- Einfache Bedienung
- Berufs-/Betriebshaftpflicht
- Mehrfach international ausgezeichnet:
– Beste virtuelle Datenraum-Software 2025
– Bestes Preis-Leistungsverhältnis virtueller Datenräume 2024
– Bester virtueller Datenraum-Anbieter 2023
– Bester Anbieter von Geheimhaltungslösungen 2023
Kontakt:
info@dataroomx.de
+49 651/84031-100
Kontaktformular
Preise:
- Datenräume ab 190 € monatl.
- Notar-Versiegelung: ab 320 €
(Alle Preise zzgl. 19% MwSt.)
Unser Autor:
Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.
Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.
Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.
Schwerpunktthemen:
M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität