Berufsgeheimnisträger nutzen virtuelle Datenräume

Ein griechischer Arzt namens Hippokrates von Kos (ca. 460 bis 370 vor Chr.) gab einst einen Eid für Mediziner vor. Der Eid verpflichtet den Arzt, die während der Behandlung erfahrenen Informationen, die das Leben eines Menschen betreffen, als Geheimnis zu betrachten und sie zu verschweigen. Diese ärztliche Selbstverpflichtung steht stellvertretend für Berufsgruppen, die einer Schweigepflicht unterliegen und daher Anvertrautes nicht ohne Erlaubnis an Dritte weitergeben dürfen. Die Verletzung von privaten Geheimnissen ist im Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich geregelt.

Privatgeheimnisse schützen

Zum Austausch von Dokumenten nutzen viele Berufsgeheimnisträger einen virtuellen Datenraum. Dabei schützt der Datenraum die Privatgeheimnisse durch eine verschlüsselte Übertragung, gesicherte Cloudserver und ein speziell abgesichertes Managementsystem für Dokumente. Die Liste der Berufsgruppen mit Schweigepflicht ist lang und wird durch § 203 Abs. 1 StGB definiert:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe, die für das Führen der Berufsbezeichnung oder die Berufsausübung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen,
  • Berufspsychologen, die eine staatlich anerkannte wissenschaftliche Abschlussprüfung abgelegt haben,
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Verteidiger in gesetzlich geordneten Verfahren, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte,
  • Organ oder Mitglied des Organs einer Patentanwalts-, Rechtsanwalts-, Buchprüfungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,
  • Familien-, Ehe-, Jugend- und Erziehungsberater und Suchtberater in Beratungsstellen, die durch eine Behörde, Körperschaft, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Anstalt anerkannt wurde,
  • Mitglieder oder Beauftragte von anerkannten Beratungsstellen nach §§ 3 & 8 Schwangerschaftskonfliktgesetz,
  • Staatlich anerkannte Sozialpädagogen/Sozialarbeiter
  • Unternehmensangehörige von privaten Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen und von steuerberaterlichen, anwaltlichen und privatärztlichen Verrechnungsstellen,
  • besonders verpflichtete Amtsträger (öffentlicher Dienst),
  • Personen, die Befugnisse oder Aufgaben im Rahmen des Personalvertretungsrechts wahrnehmen,
  • Mitglieder eines Untersuchungsausschusses, Ausschusses oder Rates, der für ein Gesetzgebungsorgan von Land oder Bund tätig ist, solange sie Hilfskräfte des Ausschusses oder nicht selbst Mitglieder des gesetzgebenden Organs sind,
  • Sachverständige, die öffentlich bestellt und auf die gewissenhafte Erfüllung von Obliegenheiten gesetzlich und förmlich verpflichtet sind, sowie
  • Personen, die gesetzlich und förmlich auf eine gewissenhafte Einhaltung der Geheimhaltungspflicht im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben verpflichtet wurden.

Nutzung des Datenraums mit höchster Sicherheit

Um der Schweigepflicht und dem unbedingten Schutz seiner Anvertrauten Rechnung zu tragen, sollten Berufsgeheimnisträger höchsten Wert auf die Sicherheit ihrer Datenräume legen. Digitale Datenräume sind beim Dokumentenaustausch unter diesen Berufsgruppen übliche Praxis. Um die Nutzung einfach zu halten, hat der deutsche Anbieter dataroomX® das intuitive Erleben des typischen PC-Anwenders auf seine Datenräume übertragen. Jeder, der einen E-Mail-Dienst oder ein Dateiverzeichnis nutzen kann, beherrscht problemlos auch dataroomX®.

Für jede Datenraum-Anforderung ein faires Preismodell

dataroomX® bietet drei transparente Preismodelle, die sowohl die Bedürfnisse eines Steuerberaters mit wenigen Transaktionsberatungen als auch die Ansprüche von professionellen M&A-Beratungen mit zahlreichen begleitenden Deals berücksichtigen. Dabei werden alle durch dataroomX® verwalteten Daten nicht in den USA oder England, sondern auf zertifizierten Servern mit Standort Deutschland gehostet.

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Unser Autor:

Alexander F. Birkel (geboren 1983) verantwortet seit 2021 den Fachblog von dataroomX®, der Plattform für hochsichere Datenräume. Mit einem Doppelstudium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften sowie einem Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht und Finanzmanagement legte er den Grundstein für seine Karriere in der Welt der Unternehmensübernahmen.

Vor seinem Einstieg bei dataroomX® war Alexander zehn Jahre in der M&A- und Private-Equity-Branche tätig – zunächst als Analyst bei einer führenden Investmentboutique in Frankfurt, später als Deal Manager für ein internationales Beteiligungsunternehmen mit Fokus auf Mid-Cap-Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Er begleitete dort zahlreiche Due-Diligence-Prozesse, Management-Buy-outs und strategische Beteiligungen.

Heute bringt Alexander seine Erfahrung aus der Praxis in die digitale Welt ein. Im dataroomX®-Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen rund um digitale Due Diligence, regulatorische Anforderungen (z. B. NIS-2, DSGVO), Datenschutz, Legal Tech und sichere Cloud-Infrastrukturen. Seine Artikel zeichnen sich durch eine prägnante Sprache, hohe fachliche Tiefe und einen klaren Mehrwert für Entscheider aus.

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M&A-Prozesse · Private Equity · Due Diligence · digitale Datenräume · Compliance · Datensicherheit · europäische IT-Souveränität